GEW Hessen News Feed http://dev.vbox.intern de_DE GEW Hessen Thu, 21 May 2026 14:36:21 +0200 Thu, 21 May 2026 14:36:21 +0200 TYPO3 EXT:news news-269 Sun, 10 May 2026 15:36:28 +0200 Mindestens 15,1 Mio. Euro Schaden im Geldbeutel der Bürger durch geplante Vollsperrung der B451 https://www.gew-hrwm.de/home/details/151-mio-euro-schaden-im-geldbeutel-des-buergers-durch-geplante-vollsperrung-der-b451 PRESSEMITTEILUNG: Hessen Mobil kalkuliert mit Vollsperrung | Bereitwillige Inkaufnahme von massiver Bürgerbeschädigung statt Ampelführung einzuplanen GEW Kreisverbands Witzenhausen vermisst B451 zwischen Helsa und Wickenrode | Eklatanter volkswirtschaftlicher Schaden stört Hessen Mobil nicht | Verstoß gegen Arbeitsstättenrichtlinie für Baumaßnahmen bei fließendem Verkehr | Hessen Mobil stellt Bürger vor vollendete Tatsachen | Informationsveranstaltung in Wickenrode nur Alibi-Veranstaltung

Witzenhausen – Der GEW Kreisvorstand erhebt schwere Vorwürfe gegen das Vorgehen von Hessen Mobil und die Bürgermeister von Helsa und Großalmerode. Recherchen in den Vergabeportalen ergaben, dass die Ausschreibung bereits seit dem 21.04.2026 läuft. Dem Kreisvorsitzenden wurde jedoch am 23.04.2026 von Hessen Mobil telefonisch versichert, dass noch gar keine Ausschreibung existiere. So versuchte Hessen Mobil die GEW gezielt abzuwimmeln und mit Allgemeinplätzen deren Widerstand zu brechen. „Dabei handelt es sich nach unserer Wahrnehmung um eine gezielte Falschinformation“, so Maydorn, „die zur Beschwichtigung der Öffentlichkeit in Abkehr von der ZUGEWANDT-Strategie des Landes Hessens übermittelt wurde.“ Dass ausgerechnet der Pressesprecher der Behörde, Marco Lingemann, noch von einem offenen Prozess sprach, setzt dem Ganzen die Krone auf. Hier wurde nicht nur ungenau informiert, hier wurde die Öffentlichkeit aktiv hinter das Licht geführt.

Informationsveranstaltung in Wickenrode reine Alibi-Veranstaltung

Das Angebotsende der Baumaßnahme ist bereits auf den 19.05.2026 datiert, sodass rechtlich keinerlei Änderungen an der Planung möglich sind. Somit avanciert die Informationsveranstaltung nach diesem Angebotsende zu einer reinen Scheinbeteiligung: Die Bürger werden vor vollendete unabänderbare Tatsachen gestellt. Dies macht deutlich, dass eine alternative Lösung weder von den Bürgermeistern vor Ort noch von Hessen Mobil unterstützt wird. Wir fordern die Bürgermeister auf Farbe zu bekennen: Wurden sie von Hessen Mobil über den bereits laufenden Vergabeprozess getäuscht oder täuschen sie hier gemeinsam mit der Behörde ihre eigenen Bürger.

„Bürger lediglich über einen Youtube-Livestream an dieser Veranstaltung zu beteiligen, ist einseitige Informationspolitik die von der Veranstaltung in die Wohnzimmer der Bürger strahlt“, sagt Doreen Letzing vom GEW Kreisvorstand, „als aktiven Dialog kann man dies jedoch nicht werten.“

Volkswirtschaftlicher Schaden in zweistelliger Millionenhöhe

Der GEW-Kreisvorstand stellt angesichts dieser Zahlen die Systemfrage: Warum weigert sich die Behörde in Bad Arolsen beharrlich, technisch machbare Alternativen zu prüfen, und nimmt stattdessen einen volkswirtschaftlichen Schaden für die Bürger in zweistelliger Millionenhöhe billigend in Kauf? Bereits die Ausschreibung beinhaltet die exakte Positionierung sämtlicher Umleitungsschilder in den Ortschaften und belegt, dass die längst mögliche Umleitungsstrecke (im Bild grün) im Umfang von 28 zusätzlichen Kilometern zur Überwindung der Strecke zwischen Wickenrode und Helsa vorgesehen ist. Letztendlich ist aber jede mögliche Variante zur Umleitung für Familien, Anlieger und Berufspendler ein ökologisches Fiasko (22 Mio. zusätzliche Kilometer für die Fahrten) und ein ökonomisches Desaster aufgrund der zusätzlichen Belastung für tägliche Fahrten von einigen Hundert Euro pro Monat pro Haushalt. Die Schmerzgrenze ist überschritten und die Maßnahmen nicht hinnehmbar.

Eine punktuelle Verkehrszählung am Samstagmittag ergab 96 Fahrzeuge in 15 Minuten was einem Verkehrsaufkommen von rund 5400 Fahrzeugen pro Tag zwischen 6:00 und 20:00 Uhr entspricht. Daraus ergeben sich mind. 800.000 „Umweg“-Fahrten innerhalb von fünf Monaten, was einem Gesamtaufkommen von 22,7 Millionen zusätzlicher Kilometer bedeutet. Hierfür entstehen bei einem durchschnittlichen Kraftstoffverbrauch (von 6 l pro 100 km) und einem Kraftstoffpreis von 1,90 € Mehrkosten in Höhe von 2,5 Mio. Euro. Die Kostenfalle ist jedoch, dass über den reinen Kraftstoffpreis hinaus Verschleiß und Zeitwertverlust von mehr als 0,20 € / km hinzukommen und pro Fahrt eine halbe Stunde Lebensarbeitszeit verschenkt werden soll. „Diese Selbstbedienungsmentalität am Geldbeutel des Bürgers ist ein Fiasko und an Dreistigkeit einer Behörde kaum noch zu überbieten“, führt Maydorn aus. Der sehr konservativen Berechnung des GEW Kreisverbands zufolge entsteht eine Wertminderung an allen Fahrzeugen während dieser Baumaßnahme in Höhe von 4,5 Mio. Euro. Hinzu kommen weitere 8,1 Mio. Euro (10 € Arbeitszeit-Verschwendung pro Fahrt), sodass sich der volkswirtschaftliche Gesamtschaden auf mindestens 15,1 Mio. Euro beziffert lässt.

Während die kalkulierten 15,3 Millionen Euro einen bewusst sehr defensiven Mindestschaden darstellen, verdeutlicht ein Blick auf die Vollkostenrechnung des ADAC (ca. 0,45€ bis 1,50€ pro km) sowie die Einbeziehung des realen Berufsverkehrs das tatsächliche Ausmaß: Unter realistischen Pendlerbedingungen und Berücksichtigung der steuerlichen Entfernungspauschale von 0,35 € steigt der volkswirtschaftliche Schaden für die Region auf 20 bis über 60 Millionen Euro an.

Ignoranz statt Verantwortung: Hessen Mobil lässt Bürger im Stich

Die Ausführung von Pressesprecher Lingemann, der Bürger solle dankbar sein, dass der grundrechtliche garantierte Straßenanschluss durch eine Vollsperrung saniert wird. Hessen Mobil handele hierbei im Interesse der Bürger und verhindere eine mehrjährige Baustelle mit Ampelführung zwischen den beiden Orten. Dies nimmt der Kreisvorstand mit großem Befremden zur Kenntnis. Angesichts der nun vorliegenden Faktenlage – einer technisch realisierbaren Ampellösung bei gleichzeitiger Vermeidung eines Schadens von bis zu 60 Millionen Euro – wäre ein Festhalten an der Vollsperrung an Ignoranz gegenüber den Bürgern der Region nicht zu überbieten.

Dem GEW-Kreisvorstand ist darüber hinaus bekannt, dass mittlerweile weitere Eingaben beim Petitionsausschuss des Hessischen Landtags eingegangen sind. Zudem liegen Informationen vor, wonach Anrainer der Wochenendhausgrundstücke an der B451 während der Baumaßnahme keinen gesicherten Zugang mehr zu ihren Grundstücken haben. Behördlicherseits wurden die Betroffenen für die Klärung der Erreichbarkeit an die private Baufirma verwiesen. Damit entzieht sich die Behörde ihrer Verantwortung für die grundrechtlich relevante Erreichbarkeit von Privateigentum und verschiebt die Problemlösung in die Eigenverantwortung der Bürger. Diese Haltung korrespondiert mit den bisherigen Erfahrungen des GEW-Kreisvorstandes: Während Hessen Mobil von den Betroffenen ein „konstruktives Abfinden“ mit der Situation erwartet, werden fachlich fundierte Vorschläge – wie die Einrichtung einer Baustellenampel zur Aufrechterhaltung der regionalen Mobilität – als „nicht konstruktiv“ zurückgewiesen.

Faktencheck zum Fahrbahnprofil – Messdaten entlarven Platz-Argument von Hessen Mobil als Vorwand

Während Hessen Mobil die Vollsperrung der B451 als alternativlos darstellt, belegt eine aktuelle Bestandsaufnahme des GEW-Kreisverbands Witzenhausen an 41 Messpunkten zwischen Helsa und Wickenrode eine völlig andere Realität. Die lasergestützten Messungen der Fahrbahnbreite ergaben Werte zwischen 6,59 m und 9,43 m, wobei die durchschnittliche Breite mit 7,53 m bereits über der kritischen Marke für alternative Verkehrsführungen liegt. Das einseitige Bankett zum Straßengraben ist hierbei noch nicht einmal berücksichtigt. Besonders brisant: Selbst unter Berücksichtigung konservativer statistischer Werte liegt die Breite im dritten Quartil bei stolzen 8,70 m.

Zusätzlich zur Fahrbahn dokumentierte der Kreisverband an 15 Punkten eine enorme ungenutzte Platzreserve im angrenzenden Straßengraben, der eine durchschnittliche Breite von 3,08 m (Spitzenwerte bis zu 5,28 m) aufweist. Damit ist physisch an fast jeder Stelle der Strecke ein Gesamtkorridor von über 10 Metern vorhanden. Damit wird deutlich: Der Raum für eine einspurige Verkehrsführung unter Einhaltung der Arbeitsschutzrichtlinie ASR A5.2 ist physisch vorhanden.

Verweigerung der Baustellenampel lässt Mutwilligkeit deutlich werden

Die Weigerung, eine technisch anspruchsvollere Lösung wie eine temporäre Grabenverrohrung einzuplanen, kommt die Region teuer zu stehen: Wie oben dargelegt führt die Vollsperrung zu einem volkswirtschaftlichen Gesamtschaden von rund 15,1 Millionen Euro. „Hier wird die Bequemlichkeit der Planer über die Existenzsicherung der Bürger gestellt“, kritisiert Richard Maydorn vom GEW-Kreisvorstand. Die bereitwillige Inkaufnahme dieser massiven finanziellen Belastung für Familien und Pendler ist angesichts der gemessenen Faktenlage fachlich nicht mehr zu rechtfertigen. Die Weigerung Flächen  zu nutzen um eine Ampellösung zu ermöglichen, erscheint angesichts eines drohenden volkswirtschaftlichen Schadens als bewusste Inkaufnahme einer massiven Bürgerbeschädigung.

GEW fordert unverzüglichen Abbruch der Ausschreibung und Überarbeitung der Planung – insbesondere die Aufhebung der geplanten Vollsperrung

Die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A5.2 („Anforderung an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr – Straßenbaustellen“) dient dem Schutz der Arbeiter*innen, aber nicht der Bequemlichkeit der Planer. Hessen Mobil nutzt den Arbeitsschutz als Vorwand für eine Vollsperrung, Verstößt aber selbst gegen den Geist der ASR A5.2, die explizit die Prüfung temporärer Verbreiterungen vorschreibt (Kap. 4.3. Abs. 3): Temporäre Fahrbahnverbreiterungen sind eine geeignete Schutzmaßnahme für den vorbeifließenden Straßenverkehr. Wenn ein durchschnittlich 3,10 m breiter Straßengraben vorhanden ist, gebietet die wirtschaftliche Vernunft die Prüfung einer temporären Verrohrung, um eine Ampellösung zu ermöglichen. Wer das ignoriert, nimmt den Millionenschaden der Bürger mutwillig in Kauf. Daher fordert der GEW Kreisverband Witzenhausen, dass die Ausschreibung unverzüglich abgebrochen wird und die Verkehrsführung für Anlieger, Pendler dergestalt überarbeitet wird, dass es den Bürgern möglich wird, die Baustelle mit Ampelführung zu durchfahren und keinen wirtschaftlichen Totalschaden zu erleiden.

Widerstand in der Region eskaliert: 791 Unterschriften / 20 Seiten Bürgerprotest

Die Resonanz auf die Fachanalyse der GEW Witzenhausen zur geplanten B451-Sperrung hat eine neue Dimension erreicht. Mit dem Abschluss der Petition „Sicherung der Bildungswege im Lossetal“ liegen nun 791 Unterschriften vor. Besonders brisant ist, dass über 440 persönliche Kommentare dokumentieren auf mehr als 20 Seiten die drohende Zerstörung der Alltagslogistik für Familien, Pendler und Pflegedienste.

„Hinter den 15,3 Millionen Euro volkswirtschaftlichem Schaden, den wir berechnet haben, stehen hunderte Einzelschicksale“, erklärt Richard Maydorn, Vorsitzender des GEW-Kreisverbandes. „Eltern berichten von unzumutbaren Umwegen für ihre Kinder, und Pflegekräfte sorgen sich um die Erreichbarkeit ihrer Patienten. Die Behauptung von Hessen Mobil, eine Vollsperrung sei alternativlos, wird durch die Realität der Menschen vor Ort und unsere technischen Messungen massiv infrage gestellt.“

Aufgrund der massiven Resonanz hat die GEW heute die Landtagsabgeordneten Hans-Jürgen Müller (Witzenhausen) und Felix Martin kontaktiert, um eine offizielle Übergabe der Protestnoten zu vereinbaren. Ziel ist eine parlamentarische Überprüfung der behördlichen Planungen in Wiesbaden. Die Region fordert Transparenz statt einseitiger Belastung.

Stimmen aus der Region: Das Protokoll einer angekündigten Zumutung

  • Hausbesuche im Stau: Wenn die Umleitung das Geschäftsmodell bedroht: „Die  Sperrung erschwert meinen Arbeitsalltag enorm. Als Friseurin mit Hausbesuchen bedeuten die langen Umleitungen für mich nicht nur höhere Kosten, sondern auch viel mehr Zeitaufwand – besonders zwischen Großalmerode, Wickenrode und meinem Wohnort Nieste.“ Steffi H. (Berufspendlerin und Frisörin, 12.05.2026). 
  • Finanzielle Schmerzgrenze erreicht: Es wird deutlich, dass die Umleitung nicht nur Zeit kostet, sondern für viele – insbesondere junge Familien, Alleinerziehende und Geringverdiener – aufgrund der Kraftstoffpreise finanziell schlichtweg nicht mehr zu stemmen ist. Die Mehrbelastung wird hier zur existenziellen Frage. Redaktionielle Zusammenfassung der Mitteilung von Daniela (Berufspendlerin aus dem Lossetal, 12.05.2026). 
  • Wenn der Arbeitsweg länger dauert als die Schicht: Die B451-Sperrung als Gesundheitsrisiko: "Ich arbeite Teilzeit (4 Stunden) und pendle von Kaufungen nach Großalmerode. Die übliche Fahrzeit von ca. 20 Minuten würde sich erheblich verlängern,  was eine unverhältnismäßig lange Pendelei zur Folge hat, die insbesondere auf dem Heimweg eine hohe Belastung darstellt. Krankheitsbedingt benötige ich nach der Arbeit zeitnah Ruhepausen, um meine Arbeitsfähigkeit langfristig zu erhalten. Der längere Heimweg würde meine Erholungszeit beeinträchtigen und zusätzlich stressen." Anja H. (Kaufungen, 12.05.2026).
  • Schulisches Personal und Schülertransport in Gefahr: „Für viele meiner Kolleginnen und Kollegen wird der Weg zur Schule durch die geplante Vollsperrung eine Zumutung! Dies betrifft auch viele unserer Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und ist somit keineswegs hinnehmbar.“  Jasna B. (Niestetal, Lehrerin, Personalrätin an der VTS Großalmerode, 11.05.2026). 
  • Vom kurzen Arbeitsweg zum Pendler-Albtraum: Verdopplung der Fahrzeit für Lehrkräfte und Familien:Aus einem entspannten und vor allem kurzen morgendlichen Weg zur Arbeit, wird nun eine mindestens doppelt so lange Anfahrt. Vermutlich mit zusätzlichem Stau verbunden.” Wiebke M. (Lehrerin, Kaufungen, 12.05.2026).
  • „Eine Zumutung für Familien und Pflegekräfte“ – Betroffene fordern Planungsstopp: „Der Mehraufwand für Autofahrer ist schon enorm, aber die Sorge um unsere Kinder wiegt schwerer: Durch die verlängerten Fahrtzeiten im ÖPNV sind Hobbys und Erholung über Monate gefährdet. Auch für Pendler in der Pflege ist der zusätzliche Zeitaufwand im Frühdienst eine absolute Zumutung. Diese Vollsperrung ist für die gesamte Region unerträglich – Hessen Mobil muss seine Pläne dringend anpassen.“ Cathrin A. (Lehrkraft, 11.05.2026). 
  • Abgehängt: Schulwege ins Lossetal werden zur Odysee: „Unsere Kinder sind auf den Schulbus von Helsa nach Großalmerode angewiesen, der bei einer Vollsperrung der B451 nicht mehr fahren könnte.“ Julia v. S. (Helsa, 13.04.2026).
  • Existenzangst im Einzelhandel: Wenn Kunden wegbleiben: „Ich arbeite in Großalmerode in einem Eiscafé. Wenn die Straße gesperrt wird, dann sind weniger Gäste da.“ Tania A. (Hessisch Lichtenau, 04.04.2026).
  • Familien-Logistik vor dem Kollaps: 1,5 Stunden Umweg zum Kindergarten: „Wir wohnen in Helsa [...]. Unser Sohn geht im Ortsteil Wickenrode in den Kindergarten. Ein Umweg von 1,5 Stunden pro Weg, und das 4x am Tag, ist nicht mit dem Alltag/Arbeitsalltag zu vereinbaren! Eine Vollsperrung ist absolut inakzeptabel!“ Barbara S. (Helsa, 04.04.2026).
  • Bus und Tram für Kinder unmöglich: „Da die Straße auch einseitig gesperrt werden kann. Man muss nur die Geschwindigkeit anpassen. Gut absperren und jeder hat sein Teil. Vollsperrung geht gar nicht. Unsere Kinder müssen da zur Schule und müssen mit dem Bus und Bahn fahren. Wie lange sollen sie unterwegs sein.“ Angela S. (Helsa, 04.04.2026).
  • Blockierte Hilfswege: Medikamenten-Versorgung wird zum Geduldspiel: „Der Botendienst unserer Apotheke (Helsa) muss regelmäßig nach Wickenrode fahren, um dort die Patienten mit wichtigen Medikamenten zu versorgen, manchmal auch 2x am Tag, wenn eilige Medikamente wie Antibiotika ausgeliefert werden müssen. Durch die geplante Umleitung würde er dadurch viel länger brauchen, mal ganz abgesehen von dem zusätzlichen Kraftstoff (und das bei den aktuellen Benzinpreisen).“ Sonja B. (Helsa, 03.04.2026).
  • „Frischekur“  auf dem Rücken der Bürger: Behörde verweigert den Dialog: „Die B451 ist eine neuralgisch wichtige Verkehrsader […] ohne […] Sicherheitskonzept, um den Verkehr weiterhin fließen zu lassen, wird es die betroffenen Bürger massive organisatorische, zeitliche und finanzielle (Kraftstoffkosten) Probleme bereiten […] Über die geplante lange Bauzeit absolut inakzeptabel.“ Marco S. (Helsa, 31.03.2026).
  • Gefahr der Grundversorgung: Wenn der Pflegedienst im Stau steht: „Die derzeitige Planung ist inakzeptabel. [...] Pflegebedürftige Menschen sind gefährdet, wenn ambulante Pflege nicht zuverlässig erfolgen kann. Die öffentliche Versorgung wie Müllabfuhr, Post, Ärzte, Lieferdienste etc. wird ebenfalls massiv beeinträchtigt.“  Bianca V. (Wickenrode, 28.03.2026).
  • Appell an die Verhältnismäßigkeit: „Ich müsste ca. 30 km Umweg fahren, um an die Arbeit zu kommen. Bei 4 Wochen wäre es absehbar und tragbar. Nicht bei 5 Monaten!“ Christopher S. (Helsa, 28.03.2026).

Datengrundlage/Messergebnisse liegen der Presse vor und sind auf Presseanfrage zu erhältlich.

Erstellt von Richard Maydorn | Stand 10.05.2026 | Aktualisiert am 13.05.2026

]]>
KV_Witzenhausen Aktuelles
news-270 Sat, 09 May 2026 21:03:00 +0200 Umfrage zur Sicherheit und Ersten Hilfe an Schulen gestartet https://www.gew-hessen.de/details/umfrage-zur-sicherheit-und-ersten-hilfe-an-schulen-gestartet Landesweite Arbeitsschutz-Umfrage "Sicherheit und Erste-Hilfe in Schulen" gestartet | Schulpersonalräte und Sicherheitsbeauftragte können teilnehmen KV_Hersfeld-Rotenburg KV_Eschwege KV_Fulda KV_Witzenhausen Aktuelles news-268 Fri, 08 May 2026 08:43:00 +0200 Familienfreundliche Wanderung zum Bilstein am 30.05.2006 https://www.gew-hrwm.de/home/details/familienfreundliche-wanderung-zum-bilstein-am-30052006 Samstag, 30. Mai 2026 | 10 Uhr | Wandererparkplatz Bilstein | Anmeldung per QR-Code | Mittagessen um 12:30 Uhr Unsere diesjährige gemeinsame Wanderung findet am Samstag, 30. Mai 2026, statt. Dazu treffen wir uns auf dem „Wanderparkplatz Bilstein“ bei Großalmerode um 10 Uhr. Wir wandern einen Premium-Wanderweg, wofür feste Schuhe (Wanderschuhe) erforderlich sind. Die Wegstrecke beträgt insgesamt max. 10 km. Der Weg kann nach Wunsch der Teilnehmenden oder schlechter Wetterlage kürzer gestaltet werden. Nach 2/3 der Strecke werden in der Berggaststätte Bilstein gemeinsam zu Mittag essen (ein Tisch ist ab 12:30 Uhr reserviert). Vielleicht möchte jemand zum Essen dazustoßen.

Wir würden uns freuen, wenn Euch die Wanderung zusagt und wir mit einer größeren Wandergruppe den Bilstein erkunden. Gerne dürfen auch Nicht-Mitglieder mitgebracht werden (!)

Eckdaten zur Veranstaltung

  • Datum/Uhrzeit: Samstag, 30. Mai 2026 um 10 Uhr
  • Treffpunkt: Wandererparkplatz hinter „Gut Giesenhagen“ (Kohlenstraße)
  • Anfahrt: Über B451 zwischen Großalmerode und Wickenrode (auf der Bergkuppe) Richtung Norden abbiegen (Navi/Google-Maps: „Wanderparkplatz Bilstein“)
  • Anmeldung: per E-Mail an witzenhausen@gew-hrwm.de, aber am besten per QR-Code

Macht auf unser Wandung im Kollegium aufmerksam

Hier könnt ihr unseren SocialMadia-Button herunterladen… (für euren Status bei Facebook, Signal oder WhatsApp)

Erstellt von Ricahrd Maydorn | Stand 10.05.2026

]]>
KV_Witzenhausen Aktuelles
news-266 Sun, 03 May 2026 18:54:03 +0200 „8 Meter statt 6 Meter“: GEW überführt Hessen Mobil der Fehlplanung – Vollsperrung der B451 technisch nicht alternativlos https://www.gew-hrwm.de/home/details/8-meter-statt-6-meter-gew-ueberfuehrt-hessen-mobil-der-fehlplanung-vollsperrung-der-b451-technisch-nicht-alternativlos Fakten-Check widerlegt Behördenangaben | Massive Belastung für Bildungsbiografien und Familien | Forderung nach Kurskorrektur Witzenhausen. Der Vorstands des GEW Kreisverbands Witzenhausen erhebt schwere Vorwürfe gegen die Außenstelle von Hessen Mobil in Bad Arolsen. Nach eigenen Vor-Ort-Messungen des GEW Kreisvorstands erweisen sich die offiziellen Begründungen für die geplante Vollsperrung der B451 zwischen Helsa und Wickenrode als fachlich unzutreffend. Der GEW Kreisvorstand fordert daher nun einen sofortigen Planungsstopp der Vollsperrung und den Übergang zu einer bürgerfreundlichen Ampellösung.

Fakten-Check widerlegt Behördenangaben

Hessen Mobil begründet die Notwendigkeit einer Vollsperrung bisher mit einer angeblichen Fahrbahnbreite von lediglich 6,00 Metern. Nach Angaben der Behörde reiche dieser Platz nicht aus, um gleichzeitig Bauarbeiten durchzuführen und den Verkehr einspurig per Ampel vorbeizuführen, ohne den Arbeitsschutz zu gefährden.

​„Diese Zahlen halten der Realität nicht stand“, erklärt Richard Maydorn für den GEW Kreisverband Witzenhausen. Mittels digitaler Fotodokumentation am 27.04.2026 sowie einer physischen Nachmessung am 02.05.2026 am Ortsausgang von Wickenrode (Richtung Helsa) wurde eine tatsächliche Fahrbahnbreite von 8,00 Metern festgestellt. Unter Berücksichtigung der Arbeitsstättenrichtlinie (ASR A5.2) ist bei dieser Breite eine einspurige Verkehrsführung technisch problemlos umsetzbar. „Es drängt sich der Eindruck auf, dass hier eine Vollsperrung zulasten der Bürger gewählt wurde, weil sie für die Behörde schlicht weniger Planungsaufwand bedeutet.“

Massive Belastung für Bildungsbiografien und Familien

Die Auswirkungen einer Vollsperrung wären für die Region verheerend. Eine Datenanalyse der GEW auf Basis von Verkehrsdaten (mittels GoogleMaps) zeigt das Ausmaß: Die normale Strecke von 2,5 km zwischen Wickenrode und Helsa würde durch Umleitungen auf bis zu 31 Kilometer anwachsen (für die einfache Strecke). Eltern und Schulkinder müssten pro Strecke bis zu 32 Minuten zusätzliche Zeit einplanen. Eine Umfahrung der bisherigen Strecke wird daher unweigerlich zu erheblichen beruflichen und familiären Belastungen und unlösbaren Schwierigkeiten bei der „Care“-Arbeit führen und benachteiligt alle betroffenen Bürger insbesondere Familien mit Kindern bei gleichzeitiger Berufstätigkeit massiv, obwohl Familien unter dem besonderen Schutz des Staates (Artikel 6 Grundgesetz) stehen und staatlich geschützt werden müssen.

​„Wir sprechen hier nicht von einer kleinen Unannehmlichkeit, sondern von einer massiven Beschädigung von Bildungsbiografien und einer unzumutbaren Belastung des familiären Alltags“, so Maydorn weiter: „dass Hessen Mobil von den Bürgern erwartet, sie sollten für die Sanierung einer Bundesstraße ‚dankbar‘ sein und ‚individuelle Lösungen‘ für ein staatlich verursachtes Problem suchen, zeugt von einer beunruhigenden Distanz zur Lebensrealität der Menschen vor Ort.“

Verstoß gegen die Landesstrategie „ZUGEWANDT“

Besonders scharf kritisiert der GEW Kreisvorstand den Kommunikationsstil der Außenstelle in Bad Arolsen. In Telefonaten mit bürgerschaftlichen Akteuren wurde Unmut über die Arbeitslast durch Landtags-Petitionen geäußert und berechtigte fachliche Vorschläge der Bürger als „nicht konstruktiv“ abgewehrt.

​Dieses Verhalten steht im direkten Widerspruch zur hessischen Landesstrategie „ZUGEWANDT“ (KASMOD-Beschluss vom 22.09.2025). Diese verpflichtet hessische Behörden zu einer bürgernahen, transparenten und lösungsorientierten Kommunikation auf Augenhöhe. „Eine Behörde ist dazu da, den Bürgern zu dienen. Das bedeutet im Falle der B451 alle technischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um eine Region nicht von der Außenwelt abzuschneiden“, betont Maydorn.

Gewerkschaftliche Forderung nach Kurskorrektur

Der Widerstand weitet sich aus: Der Landesvorstands der GEW Hessen unterstützt die Forderungen des GEW Kreisverbands Witzenhausen. Nun wurde der Bürgermeister von Helsa am 01.05.2026 schriftlich aufgefordert, die für den 26.05.2026 geplante Informationsveranstaltung von 19:00 Uhr auf 17:30 Uhr vorzuverlegen. Ziel ist es, den am stärksten betroffenen Eltern mit schulpflichtigen Kindern und denjenigen Eltern mit Kita-Kindern eine Teilnahme ohne Hürden bei der Kinderbetreuung zu ermöglichen.

​Der GEW Kreisvorstand erwartet von Hessen Mobil, dass am 26.05.2026 keine fertigen Fakten präsentiert werden, sondern eine echte fachliche Auseinandersetzung über die nun belegten 8m Fahrbahnbreite erfolgt. „Eine Sperrung der B451 zwischen Helsa und Wickenrode ist für eine wie auch immer geartete Fahrbahnertüchtigung nach unseren Messungen weder verhältnismäßig noch alternativlos“, so Maydorn.

Das Rätsel der schrumpfenden Straße – Behörden-Widersprüche entlarvt

Besonders brisant ist die widersprüchliche Informationspolitik von Hessen Mobil: Während die Außenstelle in Bad Arolsen gegenüber dem GEW-Kreisverband im persönlichen Telefonat am 23.04.2026 vehement auf einer Fahrbahnbreite von lediglich 6,00 Metern beharrte, um die Vollsperrung als „zwingend“ zu rechtfertigen, nennt die Pressestelle in Bad Arolsen nun schriftlich gegenüber Bürgern eine Grenze von 8,30 Metern als Voraussetzung für eine Ampellösung. „Diese Zahlen-Akrobatik ist völlig absurd“, kritisiert Richard Maydorn: „Unsere Messungen vor Ort belegen eine tatsächliche Breite von 8,00 Metern. Nach der allerneuesten Logik von Hessen Mobil würden somit nur mickrige 30 Zentimeter – etwa die Breite eines DIN-A4-Blattes – fehlen, um eine unzumutbare Vollsperrung abzuwenden.“

Dass die Behörde wegen einer derart minimalen Differenz hunderte Schulkinder, Kita-Kinder und Pendler zu täglichen Umwegen von bis zu 62 Kilometern zwingt, anstatt bauliche Möglichkeiten zur geringfügigen Verbreiterung zu nutzen, offenbart eine erschreckende Ignoranz gegenüber den Bürgerinteressen und verstößt eklatant gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit.

Planung noch im Fluss – Widersprüchliche Aussagen zur Ausschreibung

Besonders kritisch wird die Informationspolitik bezüglich des aktuellen Projektstatus bewertet. Nach Angaben von Hessen Mobil aus Bad Arolsen sei die offizielle Ausschreibung für die Baumaßnahme bislang noch gar nicht erfolgt, da noch Abstimmungen zur bisher gesperrten Autobahn-Umleitungsstrecke über den Umschwang (Nieste/Kleinalmerode) ausstünden.

„Wenn die Ausschreibung tatsächlich noch nicht veröffentlicht wurde, gibt es keinen Grund für eine solche starre Haltung der Behörde“, so Maydorn. „In diesem Stadium können bürgerfreundliche Alternativen wie eine Ampelregelung noch problemlos in die Leistungsbeschreibung für die Bauunternehmen aufgenommen werden. Wir fordern Hessen Mobil auf, hier volle Transparenz über den Zeitplan der Vergabe herzustellen. Die Bürger haben ein Recht zu erfahren, ob hier Fakten geschaffen werden, bevor die rechtlichen Grundlagen der Baustelle überhaupt fixiert sind.“

Pressemitteilung als pdf-Datei zum download

Autor: Richard Maydorn | Stand: 03.05.2026

]]>
KV_Witzenhausen Aktuelles
news-153 Thu, 16 Apr 2026 20:11:00 +0200 Informationen zum Lebensarbeitszeitkonto https://www.gew-hrwm.de/home/details/lebensarbeitszeitkonto-lak Kurz gefasst: Gültigkeit - Ansparen - Ansparumfang - Erstattung - Stundenabbau 1. „Ansparen“

1.1. Gültigkeit

  • eingeführt ab 1. Januar 2007 für Lehrkräfte bis zum Ende des Schulhalbjahrs nach Vollendung des 50. Lebensjahrs
  • erweitert ab 1. August 2017 für Lehrkräfte bis zum Ende des Schulhalbjahrs nach Vollendung des 60. Lebensjahrs
  • Gültig für: Beamtinnen/Beamte, unbefristet beschäftigte Lehrkräfte, befristet beschäftigte Lehrkräfte, Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen mit Lehrverpflichtung

1.2. Ansparumfang (pro Kalenderjahr)

  • bei Vollzeit: 0,5 Stunden pro Kalenderwoche (26 Stunden)
  • bei Teilzeit: anteilig entsprechend der bewilligten Teilzeit (auch bei Sabbatjahr-Modellen)
  • keine Gutschriften: bei Elternzeit, bei Beurlaubung, ab der 7. Krankheitswoche, bei Wiedereingliederung, bei Diensterleichterung zur Wiederherstellung der Gesundheit, bei Kur oder Heilbehandlung
  • keine Gutschrift: für Menschen mit Behinderung ab einem GdB von 50%

1.3. Erstattung

Die Erstattung der Zeitguthaben erfolgt wie das Ansparen, d.h. 26 Stunden aus dem Lebensarbeitszeitkonto ergeben eine Abminderung um eine halbe Unterrichtsstunde für ein Schuljahr oder 52 Stunden (ausgehend von einem Kalenderjahr mit 52 Wochen) ergeben eine Abminderung von einer Stunde für ein Schuljahr (sollte das Jahr 51 oder 53 Kalenderwochen haben, dann ändert sich diese Zahl entsprechend).

2. Erstattung zum Ende des Berufslebens

  • Allen Personen, die regelhaft in Ruhestand gehen, werden die angesparten Stunden automatisch im letzten Schuljahr ihres Berufslebens erstattet.
  • Wer vorzeitig in Ruhestand geht, muss beim Staatlichen Schulamt einen formlosen Antrag auf Erstattung des Lebensarbeitszeitkontos stellen. Achtung: Dieser Antrag muss spätestens 9 Monate vor der gewünschten Versetzung in den Ruhestand gestellt werden. Bei kurzfristigeren Anträgen auf Pensionierung nach Erreichen der Antragsaltersgrenze ist dem Antrag auf Versetzung in den Ruhestand auf ein Antrag auf Erstattung des LAK beizufügen.

Bei sehr geringem Stundenumfang auf dem Lebensarbeitszeitkonto ist die Schulleitung der Stammschule zuständig, dass die betroffene Person das angesparte Guthaben in Freizeit zurückerhält.

Bereits jetzt gibt es Kolleginnen/Kollegen, die den Gegenwert von 7 Unterrichtsstunden (364 Stunden) auf ihrem Lebensarbeitszeitkonto angesammelt haben. Wird dann im "letzten Schuljahr des Lebens" eine Lehrkraft mit 25 Stunden Unterrichtsverpflichtung im letzten Schuljahr vor der Versetzung in den Ruhestand die Auszahlung des Lebensarbeitszeitkontos, so läge sie mit 18 verbleibenden Unterrichtsstunden gegebenenfalls unter 75% Unterrichtseinsatz. Diesen Stundenumfang muss man unterrichtswirksam mindestens arbeiten, um seine Altersermäßigung in voller Höhe zu erhalten. Mittlerweile ist allerdings vom HMKB erklärt worden, dass der Abbau des LAK unschädlich für die Gewährung von Altersermäßigung ist. Man muss also nicht mehr seine Pflichtstunden erhöhen um bei einem LAK-Abbau die volle Altersermäßigung zu erhalten.

Empfehlung der Rechtsberatung: Um die maximale Pflichtstundenermäßigung aufgrund des Alters voll ausnutzen zu können, sollte man bereits frühzeitig einen Teil der Stunden aus dem Lebensarbeitszeitkonto abbauen... denn niemand weiß, wie kurzfristig "das letzte Schuljahr des Lebens" kommt und ob dann der "Stundenabbau" kurzfristig möglich ist.

3. Erstattung während der aktiven Berufszeit

Prinzipiell besteht die Möglichkeit, sich die angesparten Zeiten auch früher in Form von Freizeitausgleich bei gleichbleibendem Gehalt abzubauen. Dies erfordert einen formlosen Antrag. Ab einer Ansparzeit von 3 Schuljahren kann man mit dem "Stundenabbau" beginnen; von der Wartezeit sind familiäre Gründe zur Betreuung eigener Kinder unter 18 Jahren ausgenommen, so dass man z.B. bereits nach einem Jahr Vollzeittätigkeit im kommenden Schuljahr eine halbe Stunde Ermäßigung als Abbau des LAK beantragen kann.

Die Antragsfristen sind der 31.01. für das kommende Schuljahr und der 31.07. für das übernächste Halbjahr.

Es gibt eine Reihe von Sonderregelungen, z.B. für befristete einjährige Arbeitsverträge oder bei Wechsel des Arbeitgebers (auch beim einer Versetzung nach dem Lehrertauschverfahren in ein anderes Bundesland), die hier nicht dargestellt sind. Diese kann man im Amtsblatt des Hessischen Kultusministeriums 06/2018 nachlesen.

4. Vorlagen für den formlosen Antrag

  • Antrag für vorzeitige Inanspruchnahme des Lebensarbeitszeitkontos aus familiären Gründen
    (Begründung "Pflege naher Angehöriger" ist auch möglich!)
  • Antrag für vorzeitige Inanspruchnahme des Lebensarbeitszeitkontos aus persönlichen Gründen
  • Bei Antragstellung zur Versetzung in ein anderes Bundesland: Antrag für vorzeitige Inanspruchnahme des Lebensarbeitszeitkontos sonstigen Gründen

Für Fragen stehen unseren Mitgliedern die ehrenamtlichen Rechtsberater der Kreisverbände gerne zur Verfügung.

Hier erhalten Sie unsere Druckvorlage für ein Plakat.

Erstellt: Richard Maydorn | Stand: 01.07.2022
Aktualisiert und ergänzt: 16.04.2025 vom Autor

]]>
KV_Witzenhausen Aktuelles
news-264 Sun, 12 Apr 2026 11:46:23 +0200 1. Mai 2026: Erst unsere Jobs, dann eure Profite https://hessen-thueringen.dgb.de/1-mai Kundgebung des DGB KV Werra-Meißner zum 1. Mai 2026 | 10 Uhr | Obermarkt | Eschwege KV_Eschwege KV_Witzenhausen Aktuelles news-263 Sat, 28 Mar 2026 12:55:22 +0100 Landesbeschäftigte erhalten 5,8 Prozent mehr Gehalt in zwei Schritten https://www.gew-hessen.de/details/landesbeschaeftigte-erhalten-58-prozent-mehr-gehalt-in-zwei-schritten GEW zum Abschluss der Tarifverhandlungen mit dem Land Hessen | Pressemitteilung KV_Witzenhausen Aktuelles news-262 Fri, 27 Mar 2026 07:36:36 +0100 Vollsperrung B451: Sicherung der Bildungswege ins Lossetal und Meißnerland https://www.gew-hrwm.de/home/details/vollsperrung-b451-sicherung-der-bildungswege-ins-lossetal-und-meissnerland Vollsperrung der B451 zwischen Helsa und Wickenrode | Petition zum Schutz der Schüler*innen gestartet Unsere Forderungen

​Wir fordern den Hessischen Landtag und das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und Gesundheit auf, die geplante fünfmonatige Vollsperrung der B451 zwischen Helsa und Wickenrode in der vorliegenden Form zu stoppen. Wir verlangen eine grundlegende Überarbeitung des Baustellenkonzepts, die eine durchgehende Befahrbarkeit für den Schülerverkehr, den ÖPNV und den berufsbedingten Pendlerverkehr (Lehrkräfte und Beschäftigte) sicherstellt.

Unsere Kernforderungen:

  • Abkehr von der Vollsperrung: Einrichtung einer einspurigen Verkehrsführung mit intelligenter Ampelsteuerung.
  • Priorisierung des "Bildungsverkehrs": Freigabe der Durchfahrt für Schulbusse, Lehrkräfte und sorgeberechtigte Eltern (Schüler-Zubringerverkehr).
  • Transparenz: Sofortige Offenlegung des Verkehrsfluss-Konzepts und Einbeziehung der Schulkonferenzen und Elternbeiräte.

Online-Petition - JETZT zeichnen

Hier geht zur Online-Peitition: https://www.openpetition.de

Unsere Begründung

Die geplante Vollsperrung der B451 ab Sommer 2026 ohne leistungsfähige Umleitung stellt einen massiven Eingriff in die Infrastruktur der Region dar und gefährdet den Bildungs- und Dienstbetrieb an mehreren Schulstandorten (u.a. Valentin-Traudt-Schule & Bilsteinschule Großalmerode, Schäferlandschule Helsa).

1. Gefährdung der Schulpflicht und des Kindeswohls:

Hunderte Schüler*innen aus Helsa, Großalmerode, Wickenrode und der Region sind auf die Verkehrsverbindung von Großalmerode ins Lossestal wegen ihrer Schulpflicht zwingend angewiesen. Eine großräumige Umfahrung ist zeitlich nicht mit den Unterrichtszeiten vereinbar. Dies führt zu unzumutbaren Belastungen für Kinder und Eltern und hebelt faktisch die verlässliche Schülerbeförderung aus.

2. Kollaps des Dienstbetriebs an Schulen:

Ein Großteil der Lehrkräfte der Schulen in Großalmerode pendelt aus dem Raum Kassel. Durch die Vollsperrung wird diesen Beschäftigten der Arbeitsweg so massiv erschwert, dass die Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Unterrichtsbetriebs gefährdet ist. Als GEW-Kreisverband Witzenhausen weisen wir ausdrücklich auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn hin.

3. Wirtschaftliche und soziale Isolation:

Die betroffenen Ortsteile werden durch eine Vollsperrung faktisch voneinander abgeschnitten. Für die arbeitende Bevölkerung, die auf die Achse Kassel-Großalmerode angewiesen ist, entstehen tägliche Mehrbelastungen bei weiträumiger Umfahrung, die je nach Verkehrslage über 60 Minuten betragen können. Dies ist weder ökologisch noch ökonomisch vertretbar.

Stand: 27.03.2026 | Erstellt von Richard Maydorn
Bild: freepic.com

]]>
KV_Witzenhausen Aktuelles
news-261 Fri, 27 Mar 2026 07:29:58 +0100 2.800 Landesbeschäftigte streiken für einen guten Tarifabschluss https://www.gew-hessen.de/details/2800-landesbeschaeftigte-streiken-fuer-einen-guten-tarifabschluss Zentrale Warnstreikaktionen in Frankfurt und Kassel | Pressemitteilung der GEW Hessen KV_Witzenhausen Aktuelles news-260 Wed, 04 Mar 2026 07:23:00 +0100 Mitbestimmung bei Präsenzzeiten von Lehrkräften in den Schulferien https://www.gew-hrwm.de/home/details/mitbestimmung-bei-praesenzzeiten-von-lehrkraeften-in-den-schulferien Schutz vor Anordnung von Präsenzzeiten in den hessischen Schulferien | Mitbestimmung des Schulpersonalrats nach §74 Abs. 1 Nr. 8 HPVG Immer wieder kommt es im Laufe des Schuljahres zu Unklarheiten bezüglich angeordneter Präsenzzeiten in den hessischen Schulferien. Wir möchten euch heute darüber aufklären, warum hierbei die Mitbestimmung durch den Schulpersonalrat eine zentrale Rolle spielt. Dabei wird häufig damit argumentiert, dass man an den letzten Ferientagen für Dienstleistungen ohnehin zur Verfügung zu stehen habe und dies keine Mitbestimmung nach § 78 Abs. 1 Nr. 1 HPVG (Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit) auslöst. Begründet wird dies damit, dass kein konkreter Zeitkorridor festgelegt wäre.

Juristisch ist dies wie folgt einzuordnen: Die Kommentierung (v. Roetteken/Rothländer, Rn. 389) stellt klar, dass es sich hierbei um eine Art „Urlaubssperre“ handelt. Auch wenn die direkte Mitbestimmung beim Arbeitszeitbeginn (§ 78) teils strittig ist, hat das Bundesverwaltungsgericht dazu eine Entscheidung getroffen und bewertet, dass es sich »in der Sache […] auch nicht um die Anordnung einer Rufbereitschaft, sondern um eine Art Urlaubssperre in Gestalt eines allgemeinen Urlaubsgrundsatzes« [v. Roetteken/Rothländer (04/2024): »Kommentar zum Hessischen Personalvertretungsgesetz«, in: HBR - Teilausgabe I, Kommentar zu § 78 HPVG, Rn. 389, S. 109.] handelt, »seine Aufstellung unterliegt nach § 74 Abs. 1 Nr. 8 der Mitbestimmung (a. A. BVerwG a.a.O. S.482 f.)« [Ebenda]. Damit greift ein anderer wichtiger Schutzmechanismus:

  • § 74 Abs. 1 Nr. 8 HPVG: Die Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze unterliegt zwingend der Mitbestimmung des Personalrats.

  • Schutz vor Willkür: Da solche Präsenzpflichten faktisch den Zeitraum einschränken, in dem ihr über eure feriengebundene unterrichtsfreie Zeit frei verfügen könnt, darf der/die Dienststellenleiter/in (Schulleiter/in) diese nicht einseitig als „allgemeine Regel“ festlegen und eure Möglichkeit der Erholung einschränken.

Auch die Anordnung von Präsenzzeiten vor Schulbeginn (in den Ferien) ist keine reine Management-Entscheidung. Sie berührt allgemeine Urlaubsgrundsätze, bei denen der Schulpersonalrat darauf achten muss, dass die Belastungen fair verteilt und rechtzeitig kommuniziert werden.

Fazit

Deshalb ist hier besonders zu beachten, dass ohne wirksame Beteiligung des Schulpersonalrats könnten solche „Präsenzpflichten“ schleichend eingeführt und ausgeweitet werden. Aus Sicht des Gesamtpersonalrats Schule möchten wir euch daher darauf hinweisen, dass die „unterrichtsfreie Zeit“ ihren Namen verdient und Dienstgeschäfte in den Ferien die Ausnahme bleiben müssen, die einer klaren, mitbestimmten Regelung bedarf.

Dies hat zudem Auswirkungen auf die mögliche Anweisung der Schulleitung, dass schulisches Personal in den Ferien die sogenannten Feriendienste (Mittwochsbesetzung der Schule) übernehmen soll. Abgesehen von der möglichen Gefahr der alleinigen Anwesenheit in der Schule - ist eine “Stuhlvertretung” der Schulleitung (Lehrkraft ohne Befugnisse zur Aufgabenerledigung von Schulleitungsaufgaben) ohne Mitbestimmung des Schulpersonalrats im oben genannten Sinne nicht zulässig. In diesem Sonderfall sind zudem noch § 17 Abs. 5 und § 26 Abs. 4 DO, sowie § 26 Abs. 4 KonfO und § 75 Abs. 1 Nr. 3 HPVG zu beachten.

Hinweis: Unbenommen von diesen Informationen greift im Schulalltag die Regelung § 6 Abs. 2 AufsVO in Bezug auf die Aufsichtszeit vor Beginn der ersten Stunde und nach dem Unterricht (unter Berücksichtigung der jeweiligen Bus-Abfahrt- und -ankunftszeiten): Hierzu ist klargestellt, dass i.d.R. 15 Minuten durch den Verordnungsgeber als ausreichend angesehen werden sind, um eine Überbeanspruchung zu verhindern.

Autor: Richard Maydorn | Stand: 03.03.2026
 

]]>
KV_Witzenhausen Aktuelles