GEW Hessen News Feed http://dev.vbox.intern de_DE GEW Hessen Wed, 18 Feb 2026 05:38:10 +0100 Wed, 18 Feb 2026 05:38:10 +0100 TYPO3 EXT:news news-255 Thu, 12 Feb 2026 10:30:10 +0100 Podiumsdiskussion "Gute Bildung - Gute Zukunft - Für den Werra-Meißner-Kreis" zur Bildungspolitik im Werra-Meißner-Kreis https://www.gew-hrwm.de/home/details/podiumsdiskussion-gute-bildung-gute-zukunft-fuer-den-werra-meissner-kreis-zur-bildungspolitik-im-werra-meissner-kreis 25.02.2026 | Podiumsdiskussion von 18:30–20:00 Uhr | E-Werk Eschwege, Mangelgasse 19 | GEW-Kreisverband Eschwege lädt zum Mitdiskutieren ein Der GEW-Kreisverband Eschwege lädt am Mittwoch, den 25. Februar 2026, zu einer Podiumsdiskussion zur Bildungspolitik im Werra-Meißner-Kreis ein. Im Mittelpunkt stehen bildungspolitische Ideen und Perspektiven für die neue Wahlperiode – also Themen, die uns alle direkt betreffen.

Sie findet statt…

am 25.02.2026
in der Zeit von 18:30–ca. 20:00 Uhr
im E-Werk Eschwege, Mangelgasse 19, 37269 Eschwege

Auf der Bühne werden Vertreter*innen verschiedener Parteien aus regionaler und Landspolitik teilnehmen und ihre Antworten auf das Thema Gute Bildung - Gute Zukunft - Für den Werra-Meißner-Kreis zu geben.

Wir würden und über eure Teilnahme freuen. Kommt daher zur Veranstaltung und sprecht Kolleg*innen, Freunde und Bekannte persönlich auf die Veranstaltung an, macht sie neugierig und motiviert zur Teilnahme.

Erstellt von: Richard Maydorn | Stand: 12.02.2026

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KV_Eschwege KV_Witzenhausen Aktuelles
news-254 Thu, 12 Feb 2026 10:20:17 +0100 Landesregierung hält an Kürzungsplänen fest, jetzt Petition unterzeichnen! https://www.gew-hessen.de/details/landesregierung-haelt-an-kuerzungsplaenen-fest-jetzt-petition-unterzeichnen Weniger Mittel für integrierte Gesamtschulen, der Lehrkräfteausbildung, Kitas und Hochschulen. Die Petition läuft nur noch eine Woche. KV_Witzenhausen Aktuelles news-253 Wed, 28 Jan 2026 07:31:14 +0100 Informationsrechte und Datenschutz für Personalräte https://www.gew-hrwm.de/home/details/informationsrechte-und-datenschutz-fuer-personalraete Schweigepflicht, Datenschutz und Informationsrechte von Personalräten sind keine Widerspruch | Was es dabei für Personalräte zu beachten gibt Informationsrechte des Personalrats und Datenschutz

Wir möchten euch außerdem rechtliche Informationen zum Thema „Informationsrechte und Datenschutz“ für Personalräte zukommen lassen. Grundlage für den Schutz von Informationen sowie personenbezogenen Daten bildet die Schweigepflicht nach § 8 HPVG. Verstöße dagegen können nach § 23 HPVG zum Ausschluss aus dem Personalrat führen oder eine Bestrafung nach § 203 Abs. 2 StGB nach sich ziehen. Diese Regelungen garantieren der Dienststelle, dass vertrauliche Informationen durch den Personalrat nicht unbefugt weitergegeben werden.

Uns ist bekannt, dass Dienststellen oft damit argumentieren, sie könnten dem Personalrat aufgrund des Datenschutzes bestimmte Informationen nicht vorlegen. Diese Argumentation greift jedoch ins Leere: § 23 Abs. 1 HDSIG formuliert die explizite Erlaubnis, dass personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen, wenn dies der gesetzlichen Aufgabenerfüllung (hier: nach dem HPVG) einer Interessenvertretung dient.

Aus § 61 Abs. 1 Satz 1 HPVG ergibt sich eine umfassende Informationspflicht der Dienststelle gegenüber dem Personalrat. Dies gilt immer dann, wenn der Personalrat Informationen für seine gesetzliche und konkrete Aufgabenerfüllung benötigt und darauf gestützt sein Informationsbedürfnis vorträgt.

Prüfschritte der Erforderlichkeit: Im nächsten Schritt ist zu prüfen, ob die gewünschten Informationen zur Erfüllung der Aufgaben tatsächlich erforderlich sind. Hierbei ist auch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten. Die Prüfung kann ergeben, dass es für die gesetzliche Aufgabe ausreichend ist, anonymisierte Daten (ohne Namen) oder pseudonymisierte Daten (codierte Daten ohne Klarnamen) zu erhalten. Es besteht also nicht in jedem Fall ein automatisches Recht auf Klarnamen, sofern der Zweck auch ohne diese erreicht werden kann.

Prüfschema

Gibt es eine konkrete gesetzliche Aufgabe für den Personalrat?

Nein: Kein Informationsanspruch

 ⇓ Ja ⇓

 

 

Sind die gewünschten Informationen zur Wahrnehmung der Aufgaben des Personalrats erforderlich?

Nein: Kein Informationsanspruch

⇓ Ja ⇓

 

 

Informationsanspruch besteht

 

 

Ein wichtiger Hinweis zum Schluss: Wenn Informationen für die Durchführung der Aufgaben des Personalrats erforderlich sind, darf die Dienststellenleitung die Herausgabe nicht mit der Begründung verweigern, dass Daten technisch nicht pseudonymisiert oder anonymisiert werden könnten. In diesem Fall sind die Daten im Zweifel so vorzulegen, wie sie vorhanden sind.

Informationsaustausch zwischen verschiedenen Personalräten

Ein informeller Austausch zu Sachthemen zwischen verschiedenen Gremien (z.B. Schulpersonalrat und Gesamtpersonalrat) ist gängige Praxis und rechtlich zulässig. Da alle Mitglieder derselben strengen Schweigepflicht (§ 8 HPVG) unterliegen, ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich. Dennoch gilt auch hier der Grundsatz der Datensparsamkeit: Es werden nur Daten ausgetauscht, die für die jeweilige Aufgabenerfüllung zwingend erforderlich sind.

Typische Szenarien des Austauschs:

  1. Unterstützung vor Ort: Der Schulpersonalrat wendet sich bei komplexen Fragestellungen (z.B. bei Konflikten mit der Schulleitung) beratend an den GPRS.

  2. Beteiligungsverfahren: Der GPRS tritt an die betroffenen Schulpersonalräte heran, wenn es um übergeordnete Maßnahmen des Schulamts geht (z.B. Versetzungsvorhaben, Konrektorenstellen). Involvierte Personalräte können sich hierzu untereinander abstimmen.

Wichtige Grenze: Trotz der engen Zusammenarbeit gibt es formale Grenzen. So ist beispielsweise die Weitergabe von Versetzungsunterlagen (Personalaktenauszüge, Bewerberlisten etc.) durch den GPRS an die Schulpersonalräte nicht zulässig. Jedes Gremium darf nur über die Informationen verfügen, die ihm im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeit offiziell von der Dienststelle zugeleitet wurden.

 

Autor: Richard Maydorn
Stand: 26.01.2026

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KV_Witzenhausen Aktuelles
news-251 Mon, 19 Jan 2026 20:35:04 +0100 Migrantischer Widerstand im Hamburg der 90er Jahre https://www.gew-hrwm.de/home/details/migrantischer-widerstand-im-hamburg-der-90er-jahre Ausstellung und Workshop am 24./25.01.2026 in Witzenhausen Information: GEW KV Witzenhausen und BV Nordhessen als Hauptsponsoren
Eine Veranstaltung von solidarisch Witzenhausen e.V.

Eröffnung & Ausstellungsgespräch mit dem Kurator Gürsel Yıldırımi am 24.01.26 um 17 Uhr im ZundA
Die Wandzeitung „Migrantischer Widerstand im Hamburg der 90er Jahre“ wurde von dem Hamburger Soziologen und Aktivisten Gürsel Yıldırım kuratiert und besteht aus zwölf großen Wandtafeln. Die Ausstellung erinnert an Anlässe und Formen von selbstorganisiertem Widerstand von Migrant:innen, Geflüchteten und Jugendlichen in Hamburg und darüber hinaus. Sie dokumentiert die Proteste von Migrant:innen nach den rassistischen Brandanschlägen in Mölln (1992), Solingen (1993) und Lübeck (1996), die Kämpfe von Geflüchteten gegen Zwangsumverteilung und für Bleiberecht. Antirassismus im Stadium, erinnerungspolitische Kämpfe in Folge rassistischer Morde, die Umbenennung von öffentlichen Plätzen sind weitere Themen der Ausstellung, sowie die Solidarität mit Antifaşist Gençlik in der ersten Hälfte der 1990er Jahren.
Die Ausstellung basiert auf den über Jahre gesammelten Materialien von Gürsel Yıldırım: Fotos von Demonstrationen und Kundgebungen, Streiks von Migrant*innen und Geflüchteten. Sie enthält Flugblätter, Plakate und Zeitungsartikel. „Es geht um den Widerstand von Menschen, die als politische Subjekte ihren Platz in der Gesellschaft fordern“ sagt Gürsel Yıldırım. In den 1990er Jahren gehörte Gürsel Yıldırım u.a. dem Migrant*innenkollektiv an, das von 1995 bis zum Jahr 2000 die Zeitschrift köXüz als Plattform für Migrant*innen und Geflüchtete herausgab.
Vor Ort liegen Übersetzungen in Arabisch, Englisch, Farsi, Französisch, Russisch, Spanisch, Türkisch und Ukrainisch aus.
Die Ausstellung ist kostenlosen und ab den Freitag, 30.1.26, immer Freitags von 11 – 15 Uhr geöffnet.

Infos zum Workshop
Widerstand von Migrantischer Jugend und Antifaşist Gençlik. Der Workshop mit Gürsel Yıldırımi bietet Raum für Austausch und Diskussion über die aktuellen Herausforderungen antifaschistischer Arbeit.
Ohne Anmeldung.
Datum: 25.01.26 14 Uhr
Ort: ZundA, Am Markt 8, Witzenhausen

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KV_Witzenhausen Aktuelles
news-250 Wed, 19 Nov 2025 20:50:45 +0100 Online-Petition für den Erhalt der Reinhardswaldschule - JETZT zeichnen http://www.openpetition.de/!dhnfq Reinhardswaldschule und Präsenzfortbildungen in Nordhessen erhalten

Zur Unterstützung unserer Forderungen…

  • Erhalt der Reinhardswaldschule als zentrale Tagungsstätte für Lehrkräfte in Nordhessen und für andere staatliche Einrichtungen.

  • Förderung und Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten der Reinhardswaldschule.

  • Sicherung der Arbeitsplätze der Angestellten in der Reinhardswaldschule – das Land Hessen trägt Verantwortung für die dort Beschäftigten!

  • Sicherstellung einer pädagogisch unabhängigen Aus-, Weiter- und Fortbildung von Lehrkräften, frei von wirtschaftlichen Interessen und Zwängen

  • Priorität müssen Präsenzfortbildung haben: Online-Fortbildungen können die persönliche Begegnung, den Austausch und das gemeinsame Diskutieren von Problemen nicht ersetzen.

… können Sie hier die Petition zeichnen.

Erstellt von Richard Maydorn | Stand: 19.11.2025

]]> KV_Witzenhausen Aktuelles news-249 Wed, 19 Nov 2025 20:40:29 +0100 Gesamtpersonalrat verabschiedet Resolution zum Erhalt der Reinhardswaldschule https://www.gew-hrwm.de/home/details/gesamtpersonalrat-verabschiedet-resolution-zum-erhalt-der-reinhardswaldschule Gesamtpersonalrat Schule verabschiedet Resolution | Pressemitteilung und Download für Schulpersonalräte Der GPRS HRWM hat in seiner heutigen Sitzung fraktionsübergreifend einhellig für die folgende Resolution gestimmt:

In der HNA vom 04. November 2025 wurde berichtet, dass die hessische Lehrkräfteakademie zusammen mit dem Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen mitgeteilt hat, dass der Betrieb in der Reinhardswaldschule in Fuldatal »spätestens im Jahr 2027 eingestellt werden« soll. Grund sei eine »seit der Coronaepidemie stark verringerte Nutzung und damit einhergehende Unwirtschaftlichkeit«; auch die Tagungsstätte in Weilburg des Landes Hessen soll geschlossen werden. Dabei wurden Zahlen von Seiten des Ministeriums angegeben, die auf der einen Seite die Auslastung/Belegung[1] um ein Vielfaches schlechter und auf der anderen Seite die räumlichen Möglichkeiten[2] völlig überhöht dargestellt haben. Es wird außer Acht gelassen, dass die Reinhardswaldschule (über-)regional aus allen Teilen der öffentlichen Verwaltung, von Behörden, von Bildungsträgern, von Studienseminaren und von Staatlichen Schulämtern als Tagungsstätte in Nordhessen genutzt wird. Eine Nutzung der Reinhardswaldschule durch Vereine und Organisationen würde die Auslastung und Wirtschaftlichkeit erhöhen. Dieses Potential der Tagungsstätte gilt es zu nutzen.

Beachtenswerte Aspekte: Bereits 1950 wusste man, dass das Ambiente bei der Fortbildung wichtig ist: Die Nähe zur Stadt Kassel, der parkartige Garten, die anmutige Landschaft und die Nähe zur Fulda charakterisieren auch heute noch die Reinhardswaldschule[3]. Teilnehmende loben die Verpflegung, Zeit zum Entspannen in der Natur und die Nähe zur Großstadt. Soll nach 75 Jahren mit der Lehrkräftetagungsstätte[4] Schluss sein? Soll 111 Jahre nach der Gründung der Reinhardswaldschule als einstige Reformschule[5]  mit gut einem Dutzend Mitarbeitenden (davon viele im Niedriglohnsektor beschäftigt) eine Tradition enden und dadurch mit Lehrkräftefortbildung in Nordhessen Schluss sein? 

Und dabei sollte jedem klar sein: Bildung ist essentiell für eine Gesellschaft! Bildung ist in Deutschland – Gott sei Dank – schulgeldfrei! Bildung ist ein Gut! Bildung ermöglicht Fortschritt und dient der Gesellschaft! Aber trotzdem: Bildung kostet etwas! Lehrkräfteausbildung (Studium), Referendariat, Schulgebäude, Instandhaltung, Instandsetzung, Digitalisierung, Arbeitsplatzausstattung und letztendlich auch die Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte. Allerdings wird seit Jahrzehnten für BILDUNG in Deutschland gemessen am Bruttoinlandsprodukt zu wenig „investiert“, daher sind Kürzungen und EINSPARUNGEN in einem mangelbehafteten System FEHL AM PLATZ! Die Schließung dieser traditionsreichen Tagungsstätte setzt in unserer Zeit und in einer Gesellschaft, die immer stärker zu Polarisierung und Extrempositionen neigt, ein völlig falsches Signal: Gerade jetzt braucht es dezentrale Orte, die Dialog, Offenheit, persönliche Begegnung und pädagogische Weiterentwicklung ermöglichen!

Feststellungen…

  • Lehrkräfte systematisch, umfassend und nachhaltig aus-/fortzubilden ist unbedingt notwendig und keine „Privatsache“ – dennoch stellt das Land Hessen (als Arbeitgeber) hierfür immer weniger Zeit in Form von Freistellung bereit und wird in Zukunft nicht einmal mehr Räumlichkeiten in Nordhessen zur Verfügung stellen.

  • Veranstaltungen in Hotels sind deutlich teurer, als Veranstaltungen in einer eigenen staatlichen Tagungsstätte durchzuführen.

  • Das Land Hessen gibt an, künftig auf kurze Online-Fortbildungen ohne echte persönliche Begegnung zu setzen – nach dem Motto: Die wirtschaftlichste Fortbildung ist die beste Fortbildung. Demzufolge wäre es am kostengünstigsten gar keine Fortbildungen mehr für Lehrkräfte anzubieten – davon sind wir nicht mehr weit entfernt!

  • Die Reinhardswaldschule war die tragende Säule der Entwicklung der demokratischen hessischen Lehrkräftefortbildung nach dem zweiten Weltkrieg und muss auch als diese erhalten und weiter ausgebaut werden.

Forderungen…

  • Erhalt der Reinhardswaldschule als zentrale Tagungsstätte für Lehrkräfte in Nordhessen und für andere staatliche Einrichtungen.

  • Förderung und Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten der Reinhardswaldschule.

  • Sicherung der Arbeitsplätze der Angestellten in der Reinhardswaldschule – das Land Hessen trägt Verantwortung für die dort Beschäftigten!

  • Sicherstellung einer pädagogisch unabhängigen Aus-, Weiter- und Fortbildung von Lehrkräften, frei von wirtschaftlichen Interessen und Zwängen

  • Priorität müssen Präsenzfortbildung haben: Online-Fortbildungen können die persönliche Begegnung, den Austausch und das gemeinsame Diskutieren von Problemen nicht ersetzen.

Download

Schulpersonalräte können eine gleichlautenden Muster-Resolution zur Unterstützung der Forderungen herunterladen und ebenfalls zeichnen. Diese bittet der GPRS dann bis zum 02.12.2025 digital an gprs.ssa.bebra@kultus.hessen.de zurückzusenden.

Erstellt von Richard Maydorn | Stand: 19.11.2025


[1] Das Ministerium übermittelte der HNA eine durchschnittliche Belegung mit rund 10 Personen. Dies widerspricht Beobachtungen während des Besuchs von Schulungen. Die tatsächliche durchschnittliche Belegung ist mindestens um das Fünf- bis Zehnfache höher.

[2] Die HNA gibt die maximale Auslastung der Reinhardswaldschule mit knapp 500 Personen an. Diese Anzahl an Personen kann von der dort befindlichen Kantine nicht versorgt werden. Kleingruppenarbeit und pädagogisches Arbeiten wären bei einer maximalen Belegung aller Stühle in der Reinhardswaldschule nicht mehr umsetzbar.

[3] Vgl. Imschweiler, Volker: »Lehrerfortbildung zwischen Selbstorganisation und Steuerungsillusion«, Kassel university press GmbH: Kassel, 2019 (URL vom 13.11.2025: www.pedocs.de/volltexte/2025/31814/pdf/ Imschweiler_2019_Lehrerfortbildung_zwischen_Selbstorganisation.pdf), S. 24. 

[4] 1951 wurde die Reinhardswaldschule erstmals als Tagungsstätte für die Lehrkräftebildung genutzt und war ein Teil der Selbstorganisation der Lehrerfortbildung, die dann wiederum zunehmend verstaatlicht wurde.

[5]Die Reinhardswaldschule wurde von Eleonore Lemp 1914 aus dem ehemaligen „Sanatorium Schocketal“ als Frauenschule mit Internat gegründet und 1943 kriegsbedingt geschlossen. Reformpädagogik stellte dabei das Kind und dessen individuelle Entwicklung in den Vordergrund.

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KV_Witzenhausen Aktuelles
news-245 Fri, 07 Nov 2025 12:52:42 +0100 Amtsangemessene Alimentation 2025 https://www.gew-hrwm.de/home/details/amtsangemessene-alimentation-2025 Anträge bis zum 31. Dezember 2025 stellen

Seit dem Jahr 2017 raten wir jährlich unseren beamteten Mitgliedern Anträge auf amtsangemessene Besoldung zu stellen, wenn sie das in den Vorjahren noch nicht getan haben. Seit dem Jahr 2020 auch in Bezug auf den Familienzuschlag für drei oder mehr Kinder.

Aktuelle Rechtslage & Geltendmachung von Besoldungsansprüchen in Hessen 2024 | DGB Hessen-Thüringen

Besoldung allgemein

Spätestens seit den Vorlagebeschlüssen des Verwaltungsgerichtshofes Hessen an das Bundesverfassungsgericht vom 30. November 2021 ist davon auszugehen, dass die Besoldung der hessischen Beamtinnen und Beamten die Anforderungen an eine amtsangemessene Alimentation nicht erfüllt. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu noch keine Entscheidung getroffen. Wann dies geschieht, ist derzeit leider nicht absehbar. Doch seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 gelten veränderten Maßstäben der amtsangemessenen Alimentation. Wir erwarten, dass zu den Besoldungen in anderen Bundesländern demnächst weitere Entscheidungen ergehen.

Mit zwei „Reparaturgesetzen“ versuchte das Land Hessen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden. Erhöht wurden die Besoldungen und Versorgungen im Jahr 2023 um insgesamt 4,89 Prozent, im Januar 2024 um 3 Prozent. Es gab außerdem eine Inflationausgleichszahlung. Im Jahr 2025 erfolgte zwar eine im Februar eine weitere Erhöhung um 4,8 Prozent, die für bereits für August 2025 beschlossene Erhöhung um weitere 5,5 Prozent wurde jedoch auf Dezember 2025 verschoben.

In allen Gesetzesbegründungen  führt das Land Hessen aber selbst aus, dass durch diese Maßnahmen die Alimentationslücke noch nicht geschlossen wird.

Familienzuschlag für drei oder mehr Kinder

Ebenfalls am 4. Mai 2020 ergingen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Familienzuschlags für Beamtinnen und Beamte mit drei und mehr Kindern. Auch wenn das Land Hessen den Familienzuschlag für das erste und zweite Kind um je 100 Euro, für das dritte und alle weiteren Kinder um je 300 Euro angehoben hat, ist noch offen, ob dies ausreicht.

Anträge bis zum 31. Dezember 2025 stellen

Daher empfehlen wir all denjenigen, die den Antrag bisher noch nicht gestellt haben, dies bis zum 31. Dezember 2025 nachholen.

Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, die einen solchen Antrag bereits in der Vergangenheit gestellt haben, müssen ihn nicht erneut stellen.
 

Anträge

Unsere Musteranträge enthalten die Aufforderung an die Behörde, nicht nur den Eingang des Antrags zu bestätigen, sondern auch „den Verzicht auf die Einrede der Verjährung“ zu erklären. Nach derzeitigem Stand wird diese Erklärung nicht abgegeben. Aus unserer Sicht ist es nicht erforderlich, derzeit auf diesen Verzicht zu bestehen.

 

Amtsangemessene Besoldung allgemein

Die „Aktiven Landesbediensteten“ stellen den Antrag bei der Hessischen Bezügestelle Kassel:

„Aktive“ | Besoldung 2025 Musterantrag für aktive Beamtinnen und Beamte des Landes Hessen

Die Beamtinnen und Beamten an den Hochschulen stellen den Antrag bei der Hochschulbezügestelle der Universität Kassel:

Besoldung 2025_Musterantrag für Beamtinnen und Beamte an den Hochschulen

Beamtinnen und Beamte im Ruhestand stellen den Antrag beim Regierungspräsidium Kassel:

„Versorgung“ | Besoldung 2025 Musterantrag für Beamtinnen und Beamte im Ruhestand
 

Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte mit drei oder mehr Kindern

Die „Aktiven Landesbediensteten“ stellen den Antrag bei der Hessischen Bezügestelle Kassel:

„Aktive“ | Familienzuschlag 2025 Musterantrag für aktive Beamtinnen und Beamte des Landes Hessen

Die Beamtinnen und Beamten an den Hochschulen stellen den Antrag bei der Hochschulbezügestelle der Universität Kassel:

Familienzuschlag 2025_Musterantrag für Beamtinnen und Beamte an den Hochschulen

Beamtinnen und Beamte im Ruhestand stellen den Antrag der Hessischen Bezügestelle in Wiesbaden:

„Versorgung“ | Familienzuschlag 2025_Musterantrag für Beamtinnen und Beamte im Ruhestand

Quelle: https://www.gew-hessen.de/details/amtsangemessene-alimentation-2025 | Stand: 07.11.2025

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KV_Witzenhausen Aktuelles
news-244 Tue, 04 Nov 2025 17:11:26 +0100 Lehrkräftefortbildung adé - zuerst nur noch nachmittags und künftig gar nicht mehr in Nordhessen https://www.gew-hrwm.de/home/details/lehrkraeftefortbildung-ade-zuerst-nur-noch-nachmittags-und-kuenftig-nicht-mehr-in-nordhessen Gemeinsame Pressemitteilung der GEW Kreisvorstände Kassel-Stadt, Witzenhausen und Kassel-Land Durch die Corona-Pandemie veränderte sich die Lehrkräftefortbildung in Hessen grundlegend. War es zuvor noch möglich, dass Lehrkräfte an ganztägigen Fortbildungen teilnehmen, um sich weiter- und fortzubilden, so erlaubte das Kultusministerium seit der Pandemie im Wesentlichen nur noch ganztägige Fortbildungen in Bezug auf Digitalisierung und digitales Lernen im Unterricht. Andere Fortbildungen sollten die Lehrkräfte dann nachmittags nach ihrem Unterricht, am Wochenende oder in den Ferien besuchen.

Nun kündigt sich (Meldung der HNA vom 04.11.2025) die Abwicklung der einzigen traditionsreichen Fortbildungsstätte in Nordhessen an: Die Reinhardswaldschule soll schließen! Das zuständige Ministerium möchte seinerseits daher auch auf Online-Formate umstellen oder Lehrkräfte zur Fortbildung aus Nordhessen nach Gießen oder weiter in den Süden schicken. Solche Veranstaltungen sind mit diesem Aufwand unattraktiv, nicht nur, weil die Anfahrt mehr Zeit benötigt. 

Online ersetzt nicht Präsenz

Wie allgemein bekannt ist, stellen Online-Formate von Fortbildungen keinen echten Ersatz für Präsenz-Fortbildungen dar, da wichtige zwischenmenschliche Interaktionen entfallen, völlig abgesehen von technisch auftretenden Pannen: Es sind Notlösungen, die zugunsten von Kosteneffizienz auf elementare menschliche Bedürfnisse verzichten, wohl wissend, dass stundenlanges konzentriertes Arbeiten am Bildschirm nachweislich ermüdend ist und man den dargebotenen Inhalten dann weniger gut folgen kann.

„Otto-Normal-Beschäftigte“ besuchen Fortbildungen während ihrer Arbeitszeit oder sie wird ihnen zumindest als solche angerechnet. Nach mehreren großen Arbeitszeitstudien der GEW zeigt sich, dass Lehrkräfte im Schnitt über 47 Stunden pro Woche arbeiten (dabei ist der Erholungsurlaub von 30 Tagen bereits berücksichtigt). Die Vorstellung vom Kultusministerium nun auch noch Fortbildungen in die Zeit nach dem eigentlichen Unterricht outzusourcen erscheint dabei nicht mal mehr fragwürdig, sondern als ein Affront gegen sämtliche Lehrkräfte. Nimmt man dieses Ansinnen ernst, dürfte eine Lehrkraft an einer ganztägig arbeitenden Schule erst z.B. um halb vier nach dem Nachmittagsunterricht zu einer Fortbildung aufbrechen. Damit sich Weg und Zeit nicht zu ungünstig zueinander verhalten, müssten diese Fortbildungen dann noch in den frühen Abend hineinreichen. Es sei angemerkt, dass Lehrkräfte schon seit dem Morgen unterrichtet haben. Sollten Lehrkräfte aus Nordhessen nach dem Unterricht dann noch in Präsenz in entlegene Regionen wie Gießen oder Limburg fahren, sind solche Fortbildungen auch nicht mehr ernsthaft sinnvoll. Vor diesen Hintergrund ist es daher notwendig, die nordhessische Einrichtung der Lehrkräfteakademie für Fortbildungen weiterhin in dieser Flächenregion zu belassen, damit auch weiterhin die Möglichkeit für wohnortnahe Fortbildungen besteht.

Für den Kreisvorstand GEW Kassel-Land: Jens Zeiler, Katja Groh, Heidrun Döring und David Redelberger-Engel
Für den GEW-Kreisverband Witzenhausen: Richard Maydorn, Doreen Letzing, Dr. Katharina Lier und Brigitta Richter
Für den Kreisvorstand GEW Kassel-Stadt: Christiane Stock, Simon Aulepp und Martin Gertenbach

Autor: Richard Maydorn | Layout: Jens Zeiler (vom 04.11.2025)
Aktualisiert: 06.11.2025 | Bild: privat

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KV_Witzenhausen Aktuelles
news-247 Sat, 01 Nov 2025 14:14:00 +0100 Angehende Lehrkräfte sind stark überlastet https://www.gew-hessen.de/details/angehende-lehrkraefte-sind-stark-ueberlastet Neue Zahlen der GEW Hessen vorgestellt | Pressemitteilung KV_Witzenhausen Aktuelles news-248 Thu, 23 Oct 2025 14:17:00 +0200 Rechte und Pflichten https://www.gew-hessen.de/recht/recht-aktuell/details/rechte-und-pflichten Was Lehrkräfte unter anderem über die Dienstordnung wissen sollten | HLZ November 2025 KV_Witzenhausen Aktuelles