Seit dem Jahr 2017 raten wir jährlich unseren beamteten Mitgliedern Anträge auf amtsangemessene Besoldung zu stellen, wenn sie das in den Vorjahren noch nicht getan haben. Seit dem Jahr 2020 auch in Bezug auf den Familienzuschlag für drei oder mehr Kinder.
Aktuelle Rechtslage & Geltendmachung von Besoldungsansprüchen in Hessen 2024 | DGB Hessen-Thüringen
Spätestens seit den Vorlagebeschlüssen des Verwaltungsgerichtshofes Hessen an das Bundesverfassungsgericht vom 30. November 2021 ist davon auszugehen, dass die Besoldung der hessischen Beamtinnen und Beamten die Anforderungen an eine amtsangemessene Alimentation nicht erfüllt. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu noch keine Entscheidung getroffen. Wann dies geschieht, ist derzeit leider nicht absehbar. Doch seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 gelten veränderten Maßstäben der amtsangemessenen Alimentation. Wir erwarten, dass zu den Besoldungen in anderen Bundesländern demnächst weitere Entscheidungen ergehen.
Mit zwei „Reparaturgesetzen“ versuchte das Land Hessen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden. Erhöht wurden die Besoldungen und Versorgungen im Jahr 2023 um insgesamt 4,89 Prozent, im Januar 2024 um 3 Prozent. Es gab außerdem eine Inflationausgleichszahlung. Im Jahr 2025 erfolgte zwar eine im Februar eine weitere Erhöhung um 4,8 Prozent, die für bereits für August 2025 beschlossene Erhöhung um weitere 5,5 Prozent wurde jedoch auf Dezember 2025 verschoben.
In allen Gesetzesbegründungen führt das Land Hessen aber selbst aus, dass durch diese Maßnahmen die Alimentationslücke noch nicht geschlossen wird.
Ebenfalls am 4. Mai 2020 ergingen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Familienzuschlags für Beamtinnen und Beamte mit drei und mehr Kindern. Auch wenn das Land Hessen den Familienzuschlag für das erste und zweite Kind um je 100 Euro, für das dritte und alle weiteren Kinder um je 300 Euro angehoben hat, ist noch offen, ob dies ausreicht.
Daher empfehlen wir all denjenigen, die den Antrag bisher noch nicht gestellt haben, dies bis zum 31. Dezember 2025 nachholen.
Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, die einen solchen Antrag bereits in der Vergangenheit gestellt haben, müssen ihn nicht erneut stellen.
Unsere Musteranträge enthalten die Aufforderung an die Behörde, nicht nur den Eingang des Antrags zu bestätigen, sondern auch „den Verzicht auf die Einrede der Verjährung“ zu erklären. Nach derzeitigem Stand wird diese Erklärung nicht abgegeben. Aus unserer Sicht ist es nicht erforderlich, derzeit auf diesen Verzicht zu bestehen.
Die „Aktiven Landesbediensteten“ stellen den Antrag bei der Hessischen Bezügestelle Kassel:
„Aktive“ | Besoldung 2025 Musterantrag für aktive Beamtinnen und Beamte des Landes Hessen
Die Beamtinnen und Beamten an den Hochschulen stellen den Antrag bei der Hochschulbezügestelle der Universität Kassel:
Besoldung 2025_Musterantrag für Beamtinnen und Beamte an den Hochschulen
Beamtinnen und Beamte im Ruhestand stellen den Antrag beim Regierungspräsidium Kassel:
„Versorgung“ | Besoldung 2025 Musterantrag für Beamtinnen und Beamte im Ruhestand
Die „Aktiven Landesbediensteten“ stellen den Antrag bei der Hessischen Bezügestelle Kassel:
„Aktive“ | Familienzuschlag 2025 Musterantrag für aktive Beamtinnen und Beamte des Landes Hessen
Die Beamtinnen und Beamten an den Hochschulen stellen den Antrag bei der Hochschulbezügestelle der Universität Kassel:
Familienzuschlag 2025_Musterantrag für Beamtinnen und Beamte an den Hochschulen
Beamtinnen und Beamte im Ruhestand stellen den Antrag der Hessischen Bezügestelle in Wiesbaden:
„Versorgung“ | Familienzuschlag 2025_Musterantrag für Beamtinnen und Beamte im Ruhestand
Quelle: https://www.gew-hessen.de/details/amtsangemessene-alimentation-2025 | Stand: 07.11.2025
Nun kündigt sich (Meldung der HNA vom 04.11.2025) die Abwicklung der einzigen traditionsreichen Fortbildungsstätte in Nordhessen an: Die Reinhardswaldschule soll schließen! Das zuständige Ministerium möchte seinerseits daher auch auf Online-Formate umstellen oder Lehrkräfte zur Fortbildung aus Nordhessen nach Gießen oder weiter in den Süden schicken. Solche Veranstaltungen sind mit diesem Aufwand unattraktiv, nicht nur, weil die Anfahrt mehr Zeit benötigt.
Online ersetzt nicht Präsenz
Wie allgemein bekannt ist, stellen Online-Formate von Fortbildungen keinen echten Ersatz für Präsenz-Fortbildungen dar, da wichtige zwischenmenschliche Interaktionen entfallen, völlig abgesehen von technisch auftretenden Pannen: Es sind Notlösungen, die zugunsten von Kosteneffizienz auf elementare menschliche Bedürfnisse verzichten, wohl wissend, dass stundenlanges konzentriertes Arbeiten am Bildschirm nachweislich ermüdend ist und man den dargebotenen Inhalten dann weniger gut folgen kann.
„Otto-Normal-Beschäftigte“ besuchen Fortbildungen während ihrer Arbeitszeit oder sie wird ihnen zumindest als solche angerechnet. Nach mehreren großen Arbeitszeitstudien der GEW zeigt sich, dass Lehrkräfte im Schnitt über 47 Stunden pro Woche arbeiten (dabei ist der Erholungsurlaub von 30 Tagen bereits berücksichtigt). Die Vorstellung vom Kultusministerium nun auch noch Fortbildungen in die Zeit nach dem eigentlichen Unterricht outzusourcen erscheint dabei nicht mal mehr fragwürdig, sondern als ein Affront gegen sämtliche Lehrkräfte. Nimmt man dieses Ansinnen ernst, dürfte eine Lehrkraft an einer ganztägig arbeitenden Schule erst z.B. um halb vier nach dem Nachmittagsunterricht zu einer Fortbildung aufbrechen. Damit sich Weg und Zeit nicht zu ungünstig zueinander verhalten, müssten diese Fortbildungen dann noch in den frühen Abend hineinreichen. Es sei angemerkt, dass Lehrkräfte schon seit dem Morgen unterrichtet haben. Sollten Lehrkräfte aus Nordhessen nach dem Unterricht dann noch in Präsenz in entlegene Regionen wie Gießen oder Limburg fahren, sind solche Fortbildungen auch nicht mehr ernsthaft sinnvoll. Vor diesen Hintergrund ist es daher notwendig, die nordhessische Einrichtung der Lehrkräfteakademie für Fortbildungen weiterhin in dieser Flächenregion zu belassen, damit auch weiterhin die Möglichkeit für wohnortnahe Fortbildungen besteht.
Für den Kreisvorstand GEW Kassel-Land: Jens Zeiler, Katja Groh, Heidrun Döring und David Redelberger-Engel
Für den GEW-Kreisverband Witzenhausen: Richard Maydorn, Doreen Letzing, Dr. Katharina Lier und Brigitta Richter
Für den Kreisvorstand GEW Kassel-Stadt: Christiane Stock, Simon Aulepp und Martin Gertenbach
Autor: Richard Maydorn | Layout: Jens Zeiler (vom 04.11.2025)
Aktualisiert: 06.11.2025 | Bild: privat
ab dem Schuljahr 2026/2027 greift der Rechtsanspruch auf die garantierte Ganztagsbetreuung für alle Grundschüler*innen (zunächst der ersten Klasse).
Die GEW steht hinter einer qualitativ hochwertigen Ganztagsschule, die unter professionellen Bedingungen arbeiten kann.
Die Realität sieht leider anders aus, wie eine Befragung an unseren Grundschulen ergab:
Steigende Arbeitsbelastung
Höhere Anwesenheitszeiten in der Schule durch die „1:2-Anrechnung“ (bei Betreuung)
Mangelnde Qualität durch Mitarbeitende ohne ausreichende Qualifikation
Eklatanter Personalmangel in allen Bereichen (z.B. auch fehlendes Personal bei Erkrankung)
Raumknappheit
… Du hättest sicher noch Vieles anzufügen.
Dann bring Deine Kritik und Deine Ideen für einen gut gelingenden Ganztag mit:
Mittwoch, 1. Oktober 2025 | 17-18 Uhr auf dem Opernplatz Kassel
Äußert eure Bedenken und Wünsche bei der Mitmachaktion!
Wir wollen die bestehenden Missstände sichtbar machen und Forderungen für einen gut gelingenden Ganztag aufstellen.
Keine halben Sachen beim Ganztag – dafür kämpfen wir mit Dir!
Wir freuen uns auf Dein Kommen!
Eine Aktion des GEW Bezirksverbands Nordhessen, der Bezirksfachgruppe Grundschule und der GEW-Kreisverbände Kassel-Land und Kassel-Stadt
Flyer zum Drucken und Verschicken
Erstellt: Richard Maydorn | Stand: 23.09.2025
]]>In begründeten Einzelfällen kann zwar auch die Vorlage des Attests ab dem ersten Tag angeordnet werden, dies sollte sich aber auf begründete Einzelfälle beschränken.
Diese Regelung entspricht in etwa den Regelungen die auch für Eltern gelten, wenn sie selbst erkrankt sind. Anders als hier kann aber nach Ansicht der GEW-Landesechtsstelle “unseres Erachtens nicht ‘durchgezählt’ werden, sondern es zählen nur die Kalendertage, für die tatsächlich Dienstbefreiung gewünscht wird.” (Quelle: https://www.gew-hessen.de/recht/recht-aktuell/details/dienstbefreiung-kind-krank-attest-erst-ab-dem-vierten-tag) Es besteht weiterhin die Verpflichtung, die geplante Dienstbefreiung unter Angabe der Dauer anzuzeigen.
Diese Regelung gilt nur im Beamtenrecht. Andere Beschäftigte sind in der Regel gesetzlich krankenversichert und erhalten für die Zeit der Arbeitsbefreiung „Kinderkrankengeld“. Für dieses muss ein ärztliches Attest vorliegen.
Das Rundaschreiben des Hessischen Innenministeriums finden sie hier
Erstellt von Richard Maydorn | Stand: 05.09.2025
Foto: DavidPrahl von Getty Images.
§ 61 des Hessischen Beamtengesetzes (HBG) schützt uns eigentlich genau davor: Er stellt klar, dass Mehrarbeit nur bei zwingenden dienstlichen Gründen erlaubt ist – und auch dann nur in engen Grenzen. Doch in der Praxis wird dieser Schutz oft umgangen: Strukturelle Zuvielarbeit wird stillschweigend vorausgesetzt – als wäre unsere Zeit eine kostenlose Ressource.
Mit dieser Kampagne wollen wir gemeinsam sichtbar machen, was wirklich geleistet wird – und uns auf unsere Rechte besinnen.
Diese Kampagne will nicht möglichst viele Klagen produzieren. Unser Ziel ist es, ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass die aktuelle Praxis weder selbstverständlich noch rechtlich haltbar ist. Durch die Anzeige struktureller Zuvielarbeit machen wir deutlich:
1. Mehrarbeit dokumentieren. Notiere regelmäßig deine Vertretungsstunden und Zusatzbelastungen. Das gibt dir einen Überblick und stärkt deine Position.
2. Nutze den Antrag auf Anzeige struktureller Zuvielarbeit. Du findest ihn im Mitgliederbereich oder über deine Personalvertretung/Vertrauensleute. Trage konkret ein, wann und warum du Vertretung gemacht hast – und fordere eine Begründung ein. Wenn keine zwingenden Gründe vorliegen, handelt es sich nicht um rechtmäßige Mehrarbeit.
3. Hol dir Unterstützung vor Ort. Nutze die bestehenden GEW-Strukturen: Vertrauensleute, Kreis, Bezirks- und Stadtverbände, GEW-Personalräte – wir helfen dir bei Unsicherheiten und Rückfragen. Gemeinsam ist der Weg leichter.
Du hast das Recht, eine dienstliche Anordnung zu hinterfragen. Bleibt die Schulleitung eine Antwort schuldig, kannst du dich über den Dienstweg an die Schulaufsicht wenden.
Fordere ein, dass deine Schulleitung zur Darlegung der „zwingenden Gründe“ angehalten wird. Auch hier unterstützen wir Dich. Du stehst nicht allein!
Manche Schulleitungen versuchen, über längere Zeiträume Stunden zu bilanzieren – sogar über mehrere Monate hinweg. Das ist unzulässig. Die Pflichtstundenverordnung schreibt eine wöchentliche Unterrichtsverpflichtung vor. Eine verpflichtende „Überziehung“ oder das Ansammeln von Vertretungsstunden zum späteren Ausgleich ist nicht zulässig und nicht vorgesehen.
Jede Anzeige hilft – nicht nur dir, sondern auch allen anderen. Denn sie zeigt: Wir lassen uns nicht dauerhaft überlasten. Mit Mut, guter Dokumentation und solidarischer Unterstützung vor Ort können wir etwas bewegen. Die Anzeige zum Download befindet sich in unserem Mitgliederbereich unter dem Abschnitt Arbeitszeit.
Quelle: gew-hessen.de | Stand: 26.08.2025
]]>Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Anspruch von Lehrkräften auf Erfassung ihrer Arbeitszeit schriftlich anerkannt. Damit ist die Linie der meisten Kultusminister:innen, auf eine Ausnahmeregelung für den Schuldienst zu setzen, laut GEW Hessen endgültig gescheitert. Thilo Hartmann, Vorsitzender der GEW Hessen, fordert nun das Kultusministerium auf, die Arbeitszeiterfassung von Lehrkräften schnellstmöglich zu realisieren: „Das Schreiben der Bundesarbeitsministerin stellt erneut klar, dass es keinerlei rechtliche Argumente gegen die Arbeitszeiterfassung von Lehrkräften gibt. Darauf haben wir seit der entsprechenden Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts 2022 immer wieder hingewiesen.“
Seit vielen Jahren zeigten Untersuchungen, dass die meisten Lehrkräfte deutlich mehr arbeiteten, als es die offiziellen Arbeitszeitregelungen vorsehen. „Das gilt für Vollzeit- wie für Teilzeitkräfte – wobei gerade Teilzeitbeschäftigte oft überproportional stark belastet sind. Die Folgen dieser Überlastung sind gut bekannt, sie wirkt sich deutlich negativ auf die psychische und physische Gesundheit vieler Lehrkräfte aus. Die GEW Hessen ist jederzeit zu konstruktiven Gesprächen mit dem Kultusministerium bereit, um die Umsetzung der Arbeitszeiterfassung für alle Lehrkräfte zu planen.“
Bis dahin unterstützt die GEW Hessen alle Lehrkräfte, die sich gegen die ausufernde Verwendung ihrer Arbeitszeit wehren wollen. Neben der gewerkschaftlichen Beratung und Rechtshilfe im Einzelfall startet sie mit dem neuen Schuljahr die Kampagne „Zuviel ist zu viel – Mehrarbeit gemeinsam sichtbar machen!“. Diese richtet sich an alle Lehrkräfte, die unbezahlte und nicht ausgeglichene Mehrarbeit leisten. „Vertretungsstunden, zusätzliche Aufgaben, außerunterrichtliche Verpflichtungen – vieles davon wird geleistet, ohne dass zwingende dienstliche Gründe (die wesentliche, gesetzlich vorgegebene Voraussetzung, Mehrarbeit anordnen zu dürfen) benannt oder Ausgleichsansprüche beachtet werden. Die strukturelle Mehrarbeit wird stillschweigend vorausgesetzt – als wäre die Zeit der Lehrkräfte eine unbegrenzt verfügbare Ressource. Mit unserer Kampagne wollen wir ein Bewusstsein dafür schaffen, was Lehrkräfte leisten müssen, um die strukturellen Mängel des hessischen Schulsystems auszugleichen.“
Der Sozialwissenschaftler Dr. Frank Mußmann und der Bildungsexperte Mark Rackles hatten sich mit einem Schreiben an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gewendet und sich in diesem für eine Arbeitszeiterfassung von Lehrkräften ausgesprochen. Auszüge aus der Antwort des Ministeriums liegen dem Nachrichtenportal News4Teachers vor und wurden dort vor wenigen Tagen veröffentlicht.
Quelle: gew-hessen.de | Stand: 20.08.2025
]]>Mit „Innovation, neuen Programmen und Angeboten“ läutet das Kultusministerium das neue Schuljahr ein. Der GEW Hessen fehlt weiterhin ein klarer Plan, um die dringendsten Probleme an den hessischen Schulen zu lösen. Thilo Hartmann, Vorsitzender der GEW Hessen, sagte zu den Ankündigungen des Ministers: „Vor den tatsächlichen Problemen an den hessischen Schulen scheint der Minister weiterhin die Augen zu verschließen. Auf den sich verschärfenden Lehrkräftemangel und den anhaltenden Investitionsstau an den hessischen Schulen reagiert der Minister mit pressewirksamen und teilweise stigmatisierenden Verbots- und Wertemaßnahmen. Zudem widerspricht die positive Einschätzung des Ministers zur Ganztagsbetreuung der Einschätzung aller Expert:innen, die mit der Umsetzung vor Ort betraut sind.“
Die Zahl der neu ausgebildeten und neu eingestellten voll ausgebildeten Lehrkräften bleibe auch im neuen Schuljahr zu gering. Sie reiche nicht aus, um in den Ruhestand gehende Kolleg:innen zu ersetzen und den wachsenden Anforderungen, insbesondere durch steigende Schülerzahlen und den in einem Jahr in Kraft tretenden Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz an Grundschulen, gerecht zu werden.
Einzelne Maßnahmen wie die leichte Erhöhung der Planstellen für Schulpsycholog:innen, bewertet die GEW Hessen durchaus positiv: „Der Ansatz ist richtig, nur sind die Dimensionen viel zu klein, um eine spürbare Verbesserung in der schulpsychologischen Betreuung zu schaffen. Auf knapp 5.000 Schüler:innen und rund 400 Lehrkräfte kommt eine schulpsychologische Fachkraft.“ Auch die angekündigte Gründung eines Kompetenzzentrums „Gesunde Schule“, das Angebote zur Gesundheitsförderung von schulischem Personal bündeln soll, begrüße die GEW Hessen.
Quelle: gew-hessen.de | Stand: 15.08.2025
]]>am Samstag, den 17. Mai 2024 findet von 9:30 bis 14:30 Uhr wieder der Grundschultag an der „Grundschule am Brunnen vor dem Tore“ in Bad Sooden-Allendorf statt. Es wird eine bunte Auswahl an Workshops und Verlagsständen geben. Für das leibliche Wohl ist auch gesorgt. Die Verlage laden zum Stöbern und Verweilen in der etwas verlängerten Mittagspause von 11:30 bis 13:00 Uhr ein.
Wir haben eure Rückmeldungen aus dem letzten Jahr ausgewertet und uns vorgenommen, eure Wünsche zu erfüllen. Das bedeutet: Viel Neues erwartet Euch! Verpasst zum Beispiel nicht den Frühbucherrabatt oder die neugestaltete Mittagspause. Dieses Angebot richtet sich auch an Nicht-GEW- Mitglieder! Wir freuen uns auf euch alle!
Besonders wichtig ist uns, die Zusammenarbeit mit Kindergärten, Kindertagesstätten und ähnlichen Einrichtungen zu stärken. Deswegen berücksichtigen wir die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Kindergarten, Schule und außerschulischen Lernorten, in unserem Workshop-Portfolio ganz besonders!
Bitte informiert eure Kolleginnen und Kollegen und macht kräftig Werbung für den Grundschultag!herzlich willkommen zum Grundschultag 2024!
Eckdaten
Freie Plätze in einzelnen Workshops können auch kurzfristig angemeldet werden.
Dieses Angebot richtet sich auch an Nicht-GEW-Mitglieder und - NEU - auch an sozialpädagogische Fachkräfte (z.B. Erzieher*innen)!
Wir freuen uns auf euch!
Ihr Orga-Team des Grundschultags
der GEW Kreisverbände Witzenhausen und Eschwege
Juliana Batram, Gustav Beyer, Thomas Kämmer, Katharina Liehr und Kathrin Wand
Veröffentlicht am 18.01.2025 | Richard Maydorn
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