in den Schulen in Hessen ist längst Alltag geworden, was eigentlich ein Ausnahmefall sein sollte: unbezahlte und nicht ausgeglichene Mehrarbeit. Vertretungsstunden, zusätzliche Aufgaben, außerunterrichtliche Verpflichtungen – vieles davon wird geleistet, ohne dass zwingende dienstliche Gründe benannt oder Ausgleichsansprüche beachtet werden.
§ 61 des Hessischen Beamtengesetzes (HBG) schützt uns eigentlich genau davor: Er stellt klar, dass Mehrarbeit nur bei zwingenden dienstlichen Gründen erlaubt ist – und auch dann nur in engen Grenzen. Doch in der Praxis wird dieser Schutz oft umgangen: Strukturelle Zuvielarbeit wird stillschweigend vorausgesetzt – als wäre unsere Zeit eine kostenlose Ressource.
Mit dieser Kampagne wollen wir gemeinsam sichtbar machen, was wirklich geleistet wird – und uns auf unsere Rechte besinnen.
Was ist das Ziel?
Diese Kampagne will nicht möglichst viele Klagen produzieren. Unser Ziel ist es, ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass die aktuelle Praxis weder selbstverständlich noch rechtlich haltbar ist. Durch die Anzeige struktureller Zuvielarbeit machen wir deutlich:
- dass § 61 HBG ein Schutzrecht ist – kein Freibrief zur Mehrbelastung,
- dass Mehrarbeit dokumentiert und begründet werden muss,
- dass strukturelle Mängel nicht auf unserem Rücken ausgetragen werden dürfen.
Was kannst du tun?
1. Mehrarbeit dokumentieren. Notiere regelmäßig deine Vertretungsstunden und Zusatzbelastungen. Das gibt dir einen Überblick und stärkt deine Position.
2. Nutze den Antrag auf Anzeige struktureller Zuvielarbeit. Du findest ihn im Mitgliederbereich oder über deine Personalvertretung/Vertrauensleute. Trage konkret ein, wann und warum du Vertretung gemacht hast – und fordere eine Begründung ein. Wenn keine zwingenden Gründe vorliegen, handelt es sich nicht um rechtmäßige Mehrarbeit.
3. Hol dir Unterstützung vor Ort. Nutze die bestehenden GEW-Strukturen: Vertrauensleute, Kreis, Bezirks- und Stadtverbände, GEW-Personalräte – wir helfen dir bei Unsicherheiten und Rückfragen. Gemeinsam ist der Weg leichter.
Was, wenn die Schulleitung nicht reagiert?
Du hast das Recht, eine dienstliche Anordnung zu hinterfragen. Bleibt die Schulleitung eine Antwort schuldig, kannst du dich über den Dienstweg an die Schulaufsicht wenden.
Fordere ein, dass deine Schulleitung zur Darlegung der „zwingenden Gründe“ angehalten wird. Auch hier unterstützen wir Dich. Du stehst nicht allein!
Wichtig zu wissen: Keine versteckten Stundenkonten!
Manche Schulleitungen versuchen, über längere Zeiträume Stunden zu bilanzieren – sogar über mehrere Monate hinweg. Das ist unzulässig. Die Pflichtstundenverordnung schreibt eine wöchentliche Unterrichtsverpflichtung vor. Eine verpflichtende „Überziehung“ oder das Ansammeln von Vertretungsstunden zum späteren Ausgleich ist nicht zulässig und nicht vorgesehen.
Gemeinsam stark gegen strukturelle Überlastung.
Jede Anzeige hilft – nicht nur dir, sondern auch allen anderen. Denn sie zeigt: Wir lassen uns nicht dauerhaft überlasten. Mit Mut, guter Dokumentation und solidarischer Unterstützung vor Ort können wir etwas bewegen. Die Anzeige zum Download befindet sich in unserem Mitgliederbereich unter dem Abschnitt Arbeitszeit.
Quelle: gew-hessen.de | Stand: 26.08.2025