Crash-Kurs „Tarif- und Dienstrecht für UBUS-Kräfte“ mit anschließendem Erfahrungsaustausch
mittlerweile ist coronabedingt unsere erste UBUS-Schulung der GEW fast zwei Jahre her. Zwischenzeitlich haben wir Sie mit unterschiedlichem Material versorgt und Ihnen das Info-Material der GEW für UBUS-Kräfte zur Verfügung gestellt. Da wir die Veranstaltung im letzten Jahr wegen der Corona-Pandemie abgesagt haben, laden wir Sie nun herzlich zu unserem zweiten Online-UBUS-Treffen ein. Dabei können Sie zwischen unseren beiden Termine wählen:
- am 31. März 2021
- von 14:30 bis 16:00 Uhr (hier anmelden)
ODER
- am 31. März 2021
- von 16:15 bis 17:45 Uhr (hier anmelden)
Veranstalter / Anmeldung / Referenten:
- Anmeldung über die lea bildungsgesellschaft mbH der GEW-Hessen
- Referenten: Richard Maydorn, GEW-Kreisrechtsberater, Vorsitzender des Gesamtpersonalrats + GEW-Arbeitnehmer-Kandidaten für die Wahl am 4./5. Mai 2021
- Akkreditierung: bei der Lehrkräfteakademie beantragt
- Schulungsgebühr: unentgeltlich
Ablauf des Online-UBUS-Treffens (Ausschreibung zum Download)
- 15 min. Vorstellungsrunde / Erwartungshaltung / weitere Themen
- 45 min. Crash-Kurs „Tarif- und Dienstrecht“
- 30 min. Erfahrungsaustausch und Zusammenarbeit mit der GEW-Fraktion im GPRLL
Mit unserem Crash-Kurs „Tarif- und Dienstrecht“ wollen wir Ihnen einen Einblick in die wichtigsten rechtlichen Aspekte der täglichen Arbeit geben. Es geht um Dienst- und Konferenzordnung, tarifrechtliche Aspekte der Arbeitszeit, „Vertrauenszeit“, Urlaubsantrag, Dienstplan der UBUS-Kraft, Verankerung von UBUS im Schulprogramm und die Zusammenarbeit mit der Personalvertretung.
Den anschließenden Erfahrungsaustausch wollen wir nutzen, um weitere Impulse zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von UBUS-Kräften im Schulaufsichtsbereich und für die Arbeit der GEW auf Ebene des Gesamtpersonalrats zu erhalten.
Hinweis: Da es sich beim UBUS-Treffen um eine akkreditierte Fortbildungsveranstaltung handelt, können Sie hierfür Dienstbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts zur Teilnahme an einer Fortbildung nach §4 der Dienstordnung in Verbindung mit Nr. 3.3 des UBUS-Erlasses beantragen.
Wir würden uns freuen, wenn wir Sie zum Treffen der UBUS-Kräfte begrüßen dürfen. Gerne nehmen wir Anfragen oder Anregungen per Email schon im Voraus entgegen.
Erstellt: 26.02.2021
Autor: Richard Maydorn