Frankfurt: Die GEW Hessen sieht sich durch ein aktuelles Schreiben von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas in ihrer Position bestätigt, dass die Arbeitszeiterfassung von Lehrkräften bundesweit umzusetzen ist. Das Hessische Kultusministerium sollte nun schnellstmöglich mit der konkreten Planung beginnen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Anspruch von Lehrkräften auf Erfassung ihrer Arbeitszeit schriftlich anerkannt. Damit ist die Linie der meisten Kultusminister:innen, auf eine Ausnahmeregelung für den Schuldienst zu setzen, laut GEW Hessen endgültig gescheitert. Thilo Hartmann, Vorsitzender der GEW Hessen, fordert nun das Kultusministerium auf, die Arbeitszeiterfassung von Lehrkräften schnellstmöglich zu realisieren: „Das Schreiben der Bundesarbeitsministerin stellt erneut klar, dass es keinerlei rechtliche Argumente gegen die Arbeitszeiterfassung von Lehrkräften gibt. Darauf haben wir seit der entsprechenden Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts 2022 immer wieder hingewiesen.“
Seit vielen Jahren zeigten Untersuchungen, dass die meisten Lehrkräfte deutlich mehr arbeiteten, als es die offiziellen Arbeitszeitregelungen vorsehen. „Das gilt für Vollzeit- wie für Teilzeitkräfte – wobei gerade Teilzeitbeschäftigte oft überproportional stark belastet sind. Die Folgen dieser Überlastung sind gut bekannt, sie wirkt sich deutlich negativ auf die psychische und physische Gesundheit vieler Lehrkräfte aus. Die GEW Hessen ist jederzeit zu konstruktiven Gesprächen mit dem Kultusministerium bereit, um die Umsetzung der Arbeitszeiterfassung für alle Lehrkräfte zu planen.“
Bis dahin unterstützt die GEW Hessen alle Lehrkräfte, die sich gegen die ausufernde Verwendung ihrer Arbeitszeit wehren wollen. Neben der gewerkschaftlichen Beratung und Rechtshilfe im Einzelfall startet sie mit dem neuen Schuljahr die Kampagne „Zuviel ist zu viel – Mehrarbeit gemeinsam sichtbar machen!“. Diese richtet sich an alle Lehrkräfte, die unbezahlte und nicht ausgeglichene Mehrarbeit leisten. „Vertretungsstunden, zusätzliche Aufgaben, außerunterrichtliche Verpflichtungen – vieles davon wird geleistet, ohne dass zwingende dienstliche Gründe (die wesentliche, gesetzlich vorgegebene Voraussetzung, Mehrarbeit anordnen zu dürfen) benannt oder Ausgleichsansprüche beachtet werden. Die strukturelle Mehrarbeit wird stillschweigend vorausgesetzt – als wäre die Zeit der Lehrkräfte eine unbegrenzt verfügbare Ressource. Mit unserer Kampagne wollen wir ein Bewusstsein dafür schaffen, was Lehrkräfte leisten müssen, um die strukturellen Mängel des hessischen Schulsystems auszugleichen.“
Hintergrund
Der Sozialwissenschaftler Dr. Frank Mußmann und der Bildungsexperte Mark Rackles hatten sich mit einem Schreiben an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gewendet und sich in diesem für eine Arbeitszeiterfassung von Lehrkräften ausgesprochen. Auszüge aus der Antwort des Ministeriums liegen dem Nachrichtenportal News4Teachers vor und wurden dort vor wenigen Tagen veröffentlicht.
Quelle: gew-hessen.de | Stand: 20.08.2025